Kann man einen Kredit immernoch aufnehmen, wenn man seit der letzten Beschäftigung ein paar Tage arbeitslos war?

5 Antworten

Hallo Gym80951996,

Wahrheit und Offenheit ist für die Bank ein sehr wichtiges Kriterium bei der Kreditvergabe. Damit auch gewährleistet wird, dass Du die Raten bedienen kannst, werden Deine Lohn- und Gehaltsabrechnungen angefordert und die Information darüber, ob eine Probezeit und/oder Befristung besteht. Es ist von Bank zu Bank unterschiedlich, wie viele Gehaltsabrechnungen angefordert werden und auch ausschlaggebend, ob es sich um einen Ratenkredit oder eine Baufinanzierung handelt (Bei einer Baufinanzierung werden in der Regel die letzten 3 Lohn- und Gehaltsabrechnungen verlangt).

Die Veränderung der Rate kann vereinbart werden und ist auch wieder bankenabhängig, inwieweit Flexibilität bei Deinem Kredit angeboten wird.

Ich empfehle Dir, Dich an Deine Hausbank zu wenden oder an einen unabhängigen Finanzierungsvermittler, um die verschiedenen Möglichkeiten abzuklären.

Viele Grüße,

Jenny

Interhyp AG 

Danke

Es gibt kein gesetzliches Verbot in Deutschland. Auch vergeben manche Kreditinstitute Kredite recht locker. Ein pauschles Ja oder Nein ist also nicht möglich. Du bist aber verplichtet bei Antrag auch ungefragt von einer (drohenden) Kündigung zu erzählen.

Wegen der dynamischen Rückzahlung: Dazu brauchst Du einen Kreditvertrag mit (kostenloser, unbegrenzter) Sondertilgungsmöglichkeit. Du schließt eine Rate mit 90 EUR ab und überweist dann Beträge, die Du zusätzlich über hast manuell. Bei der monatlichen kannst Du so sogar noch geringer rangehen. Stattdessen sondertilgst Du einfach mehr und hast so mehr Puffer für unvorhergesehen es.

Normalerweise sind solche Kredite erstmal etwas teurer, durch Sondertlgungen reduziert sich aber der Zinssatz rechnerisch (weil der Kredit so halt schneller abbezahlt ist) ... und schwupps ist der vermeintlich teure Kredit bei Sparkasse & Co. günstiger ... und das bei viel besseren Nebenkonditionen.

Für einen Kredit musst du unbefristet beschäftigt sein! Was vor der jetzigen Beschäftigung war, ist der Bank egal.

Du kannst die Rückzahlungen mit der Bank vereinbaren. Lass dich bei mehreren Banken beraten, damit du an die besten Konditionen kommst!

Ich habe auch glaube ich schon Angebote gesehen wo man einfach die letzte Gehaltsabrechnung vorzeigen sollte.
Nachweis einer unbefristeten Beschäftigung war meines Wissens nach garnicht erforderlich... oder kann es sein dass ich mich da vertue?

Ich möchte mich erst ein wenig (vor-)informieren bevor ich zur Bank renne...

@Gym80951996

Ich kenne nur die letzten 3 Abrechnungen und ich weiß, dass die Frage kam, ob man in der Probezeit wäre.

Vermutlich ist das von Bank zu Bank verschieden.

Ruf doch an und frag, welche Unterlagen du mitbringen sollst. 

- Lässt sich also ein Kredit denn noch aufnehmen,   
  auch wenn man seit der letzten Beschäftigung ein 
  paar Tage keiner Tätigkeit nachgegangen ist?

Grundsätzlich spricht da nichts gegen. Solltest halt gerade beschäftigt sein und idealerweise ein Einkommen über der Pfändungsgrenze haben. 

- kann man die Kreditrückzahlung einigermaßen 
  flexibel gestalten (bspw. die ersten 12 Monate 
  jeden Monat 500€, die darauf folgenden x Monate 
  je 90€)? Kann man das so festlegen?

Kommt auf die Bank an, das sind Sonderzahlungen, ich weiß z.B., dass das bei der Ing-DiBa normalerweise gehen sollte. Musst du dich schlau machen.

Einblick in die letzte Gehaltsabrechnung als Beweis für eine Beschäftigung gefordert

Und du täuscht die Bank absichtlich darüber, indem du verschweigst, dass du mittlerweile ganz woanders arbeitest, in der Probezeit bist usw.

Für die Bank ist wichtig, ob du beispielsweise eine Probezeit hast. Für die Bank ist wichtig, in welcher Branche du arbeitest. Da beispielsweise Branche A stabiler ist als Branche B und es in Branche A seltener zu Entlassungen kommt als in Branche B.

Und ja: Auch das vorsätzliche Verschweigen von wichtigen Infos ist Merkmal des Betruges. So wie gestern auch schon: Wer so etwas macht, der könnte Eingehungsbetrug begehen.

Es genügt die kurze Info, dass man mittlerweile bei einem neuen Arbeitgeber arbeitet. Dann wird die Bank ggf. den Arbeitsvertrag sehen wollen als Ersatz für die Lohnabrechnung, die es natürlich noch nicht gibt, und alles ist dann vermutlich in Ordnung. Aber verschweigen ist nicht drin.