Kann man einen im Fitnessstudio geschlossenen Vertrag widerrufen wenn noch kein Probetraining stattgefunden hat?

4 Antworten

Das muß im Vertrag stehen. Aber in der Regel schon

Was für ein Quatsch. In der Regel eher nicht.

Wie alt ist Deine Schwester? Schon geschäftsfähig?

Günter

Für Verträge gibt es kein Widerrufsrecht, es sei denn es handelt sich um Internetverträge oder Haustürgeschäfte! Dies trifft bei einem Fitnessstudio beides nicht zu. Ein Probetraining macht man ohne dass man einen Vertrag unterzeichnet, sonst wärs ja kein Probetraining!


Ohne nähere Kenntnis der Umstände, insbesondere über das Zustandekommen des Vertragsabschlusses, kann man nicht absolut ausschließen, dass nicht doch eventuell die Vorschrifte über ein Haustürgeschäft greifen.

Geh zum Anwalt. Das lohnt sich und ist notwendig, weil es da schon ins Detail geht...

dann verliert er nur noch mehr Geld! Die Rechtslage ist eindeutig

@Mismid

Die schon, aber noch nicht die Falllage... :-) Ein Restfunken Hoffnung bleibt, ob hier nicht doch ein Haustürgeschäft vorliegt...