Kann man einen Friseur anzeigen,wenn er die haare verschnitten hat?

10 Antworten

Kannst Du natürlich nicht. Das wäre genauso, als wenn Du Dein Handy reparieren läßt und die Reparatur nicht funktioniert hat. Kannst Du ja auch keine Anzeige erstatten ....

Dein Friseur muß aber die Frisur nachbessern, also das beste draus machen. Sieht er nicht ein, daß er einen Fehler gemacht hat (was durchaus passieren kann) - dafür gibt's Schlichtungsstellen bei der Innung, der Dein Friseur angehört.

Genauso, wie Du jemanden anzeigen kannst, der Dein Haus anschaut - und es bringt auch genausoviel.

Du kannst aber möglicherweise mit einer Schadensersatzforderung Erfolg haben. Inwieweit, ist Tatfrage.

Anzeigen kannst du ihn sicherlich. Die Frage ist nur, wie erfolgreich das sein wird. Sicherlich würde die Anzeige nicht weiter verfolgt, da, selbst wenn hier eine strafbare Handlung festgestellt würde, diese aufgrund des geringen öffentlichen Interesses eingestellt würde.

Wenn du dir irgendwas (z. B. Schadensersatz) versprechen solltest, müsstest du ihn verklagen. Aber auch hierbei müsste zumindest grobes Verschulden nachgewiesen werden. Wegen Dummheit oder Unfähigkeit jemanden zu verklagen, wird schwierig. Darüber hinaus solltest du dich im Falle eines Verfahrens auf die Frage der Gegenpartei vorbereiten, wie du mit der Leistung des Frisörs unzufrieden sein kannst, während du bei der Ausführung seiner Arbeit dabeigewesen bist und es zugelassen hast. Zweitens solltest du nachweisen können, dass es bei der Auftragserteilung zu keinen Missverständnissen gekommen ist. Ich erwarte jetzt keine Antwort auf diese Frage. Es soll nur zeigen, dass es schwierig sein könnte. Der Frisör bräuchte lediglich angeben, dass er im guten Glauben gehandelt hätte, dass du genau so eine Frisur haben wolltest. Selbst, wenn festgestellt würde, dass du eine andere Frisur wolltest, müsstest du (!) nachweisen, dass der Frisör dich absichtlich (!) missverstanden hat.

Sollte in diesem Fall dir tatsächlich Schadensersatz zugesprochen werden, wird dieser sicherlich nicht sehr hoch ausfallen, da die "Folgeschäden", also des Verschnitts nicht lange anhalten werden (Haare wachsen nach) und die vermeindlich schlechte Qualität subjektiv beurteilt wird. Was schön ist, empfindet jeder anders.

Bei der Polizei natürlich nicht, denn er hat nichts Verbotenes getan, sondern nur eine Dienstleistung nicht perfekt erledigt. Du kannst Schadenersatz von ihm fordern; das geht dann per Rechtsanwalt. Aber versuche doch, dich erst gütlich mit ihm zu einigen! Schließlich ist der Friseur sicher daran interessiert, dich zufriedenzustellen, denn er möchte nicht, dass du negativ über ihn redest.

Du kannst lediglich Schadenersatz fordern. Du stehst allerdings in der Beweispflicht, d.h. Du musst beweisen, dass Du die Haare nicht so haben wolltest.