Kann man eine leiche bestehlen?
sehe gerade einen krimi, wo leute was von einer leiche mitnehmen. ist das diebstahl, raub uä?
3 Antworten
Das wäre eine Unterschlagung, kein Diebstahl.
Diebstahl setzt voraus, dass jemand die Sache im Gewahrsam hat.
Diebstahl vom rechtmäßigen Erben. Man musste die Leiche ja nicht bedrohen, deswegen kein Raub.
Wenn der rechtmäßige Erbe der vermeindliche Dieb war, dann ist er kein Dieb sondern hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, denn er darf das Erbe erst nehmen wenn der Testamentverwalter dies freigibt.
Interessanter Dialog zwischen euch beiden. Über ein Thema, das echte Juristen sicher niemals haben werden :)
Das Thema war beim BGH ...
Wirklich? Skurril....
Geht noch besser. Man bedenke die Frage wem das geschmolzene Zahngold nach der Einäscherung gehört :P
Das erinnert mich fatal an Konzentrationslager. Da hab ich übrigens mal von einem Wärter gelesen, dass er sich auf Frage nicht schuldig fühlte, dass er das Gold mitgenommen habe. Denn: die waren ja schon tot, also habe er es ja niemandem gestohlen.
Störung der Totenruhe.
das würde zählen, wenn du einen Sarg aufmachst. Da ist aber normal nichts zu klauen.
Kein Diebstahl, nur Unterschlagung. Diebstahl setzt Gewahrsam voraus, den kann der Tote nicht mehr haben und die Erben haben ihn noch nicht.