Kann man eine Handlungsvollmacht ablehen?

4 Antworten

Kann man. Wenn man nicht weiter kommen möchte.

Man kann sich aber auch freuen, über das Vertrauen das in einen gesestzt wird. Wenn es schriftlich gemacht wird um so besser. Mehr Verantwortung heißt auch größere Chancen auf eine Gehaltserhöhung.

Die sicht ist klar aber es ist da was kompliziert. Die Überstunden können nicht ausgezahlt werden weil es angeblich zu kompliziert zum ausrechnen ist. Das abfeiern dann ist auch ja kompliziert um die stunden ja dann nachverfolgen zu können :-/ und deshalb würde sie es auch nicht so recht machen wollen. Weil alles was ans Geld geht ist für die nicht machbar und alles ja kompliziert aber hauptsache man bekommt mehr arbeit, mehr Verantwortung aber Geld bleibt halt gleich

@Yvonne0809

Fadenscheinige Ausreden. Jede Überstunde kann ausgerechnet und abgerechnet werden. Wenn es zu kompliziert ist, hat der Lohnbuchhalter seinen Job verfehlt. Das ist Basics.

@Yvonne0809

Das ist Schmarrn, natürlich kann man Überstunden ausrechnen, entweder selber oder man hat ein entsprechendes Programm.

Wer sagt dass das nicht geht?

@Asturias

Das ist ihr auch bewusst. Sie hatte früher ja selber Löhne gemacht. Sie kann nur noch zum Chef gehen, bleibt er halt auch bei dieser Aussage kann sie nur noch zum Anwalt. Wegen solchen dingen die vorfallen und noch einige mehr ist sie nicht so scharf auf eine Handlungsvollmacht

@johnnymcmuff

Die in der Lohnbuchhaltung aber das weiß sie ja das es Blödsinn ist. Kann nur noch zum Chef gehen und wenn er die selbe blöde ausrede hat dann kommt halt als nächster schritt ein Anwalt

@Yvonne0809

da nur gehört , wäre es schon interessant WAS denn die Handlungsvollmacht besagt ! Normal steht für den Begriff eine Aktivität in der Geschäftsführung . Da der Betrieb aber nicht einmal eine Lohnbuchhaltung hat mit Ahnung , war das wohl : ein Twitter von Donald Trump !

Ja kann man und wen das so gemacht worden ist sollte man das sogar den man ist der dumme der sonst zur Verantwortung gezogen wird wen was falsch läuft!

Da da das was gesetzlich normal ist nicht machbar ist sollte deine Freundin zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht den über stunden nicht auszahlen oder vergüten heist schwarzgearbeitet außer sie ist Beamtin!Und sie würde sich auch noch strafbar machen!(vergütung durch zb mehr freizeit- bzw. Extra tage zum abfeiern)Wen auch das nicht geht wird es zeit für den Anwalt!

Ist das schwartzarbeit macht sie sich mit strafbar und das man sich strafbar Macht darf keiner Fordern auch der chef nicht!

Man kann sich auch gleich auf die Abschussliste setzen.

Allerdings würde ich bei mehr Verantwortung auch mehr Geld fordern.

Darum geht es aber nicht.

Würde nur gerne wissen ob man sie auch ablehnen kann wenn man damit ohne wissen überrascht wird

Bist du sicher, dass es sich um eine Handlungsvollmacht handelt? Das wäre eine Vorstufe zur Prokura.

Das wird ganz sicher nicht per Aushang am Schwarzen Brett dem Handlungsbevöllmächtigten bekannt gegeben.

Ja bin ich mir es stand genauso am schwarzen brett als Aushang zur info für die Mitarbeiter

Handlungsvollmacht kann sich aus aus betrieblicher Übung ergeben. Hier ist eine Schriftform nicht erfolderlich. Allerdings sollte es mit dem betreffenden Mitarbeiter besprochen werden BEVOR die Mitarbeiter informiert werden.

@Asturias

Kann sie es auch ablehnen?