Kann man eine Haftpflicht / KFZ Haftpflicht beim Hartz IV Antrag berücksichtigen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du volles ALG - 2 beziehst und nicht wenigstens einen 400 € / 450 € Job hast und das auch jeden Monat verdienst,kannst du gar nichts absetzen !

Du musst also min.jeden Monat 400 € verdienen,also eine ALG - 2 Aufstockung bekommen.

Dann kannst du Arbeitsaufwendungen die über deinem Grundfreibetrag von 100 € liegen,der dir laut § 11 b SGB - ll von deinem Erwerbseinkommen zusteht extra geltend machen.

Da in diesem Grundfreibetrag bereiz eine 30 € Versicherungspauschale enthalten ist,blieben noch 70 € für deine Arbeitsauwendungen,die erst verbraucht werden müssen,bevor du etwas geltend machen kannst.

Diese 70 € würden dir dann also von deinem zustehenden Fahrkosten erst einmal abgezogen,die Differenz würdest du dann separat bekommen,wenn du es vorher beantragt hast.

Dann würde es pro km eine Pauschale von 0,20 € geben,das für Hin und Rückweg.

Das müsstest du dann in einer Veränderungsmitteilung dem Jobcenter mit dem entsprechenden Nachweisen belegen.

Was meinst Du mit "berücksichtigen"?

Selbstverständlich musst Du bei Deinen Ausgaben berücksichtigen, dass die Kosten für die Haftpflicht / KFZ Haftpflicht eingeplant werden müssen.

Versicherte bekommen aber nicht mehr Geld vom Amt.

"Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II abzusetzen"

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/die-versicherungspauschale-von-30-eur.html

wo trägt man die ein.

Und das ist mal eine gute Frage. Hab mir den Antrag angeschaut und finde auch nichts.

Da würde ich einen extra Zettel anhängen mit einer Kopie des Vertrages.

Mach ich so, seitdem es die neuen WB-Anträge gibt. Da kann mann auch nichts mehr ankreuzen, ich schreibe immer einen extra Zettel "keine Veränderungen" - ging bis jetzt immer durch.

sie könnne von zusätzlichem einkommen bis 30 euro abgezogen werden und werden da dann nicht als einnahme angerechnet.

damit gibt es die versicherung aber nicht vom amt zum alg zusätzlich

Ein Fahrzeug im Wert unter 7.000 € wird nicht als Vermögen gerechnet. Wie du die laufenden Kosten aufbringst ist dein privates Problem. Fahrtkosten für Vorstellungsfahrten bekommst du bei VORHERIGER Anmeldung erstattet.

Also, hier bei uns bezahlt das Jobcenter komplett das Auto incl. Anschaffung und Führerschein, wenn es denn erforderlich ist. Als ran und viel Glück.