Kann man eine anzeige zurückziehen?
Hab einen Anzeige gemacht und jetzt ist die Akte da. Ich hab die gelesen und bin mir jezt unsicher. Kann ich die Anzeige jetzt noch stoppen?
3 Antworten

Die Anzeige als solches kann man nicht zurückziehen, man kann jedoch den Strafantrag zurücknehmen. Das funktioniert i.d.R. problemlos, es sei denn, es besteht "öffentliches Interesse", dann hält die Staatsanwaltschaft den Strafantrag aufrecht.

Dann gibt es auch keinen Grund den Strafantrag zurückzunehmen.

Sina, wenn Du vergewaltigt worden bist, lass die Anzeige bitte stehen. Ich kann verstehen, dass Du Angst hast, aber der Mann gehört bestraft!

Bei Körperverletzung und in fällen in denen Kinder involviert sind kannst Du nach der Anzeige nichts mehr machen. Der Staatsanwalt verfolgt die Sache dann selbstständig.

Man macht mich da halt sehr schlecht. Ich hab kämpfen müssen für meinen Zeugen und das Opfer hat die komplette Familie von sich als Zeugen.

@sina Du meinst den Täter, oder? Du bist doch das Opfer. Lass Dich nicht entmutigen. Das Du die Anzeige zurückziehst oder nicht aussagst, ist genau das, was erreicht werden soll.

Ja ich meine den Täter.

Hallo Sina,
ich hab das hier alles gelesen. Lass dich nicht irre machen. Gerade bei Vergewaltigungen neigt unserer Gesellschaft zur Verharmlosung. Aber eine Vergewaltigung hinterlässt ein Trauma, das oft nur über Jahre aufgelöst werden kann. Und dass seine Familie dahinter steht, zeigt nur, dass die nicht wissen, was sie tun.
Ich kann dir nur sagen, dass ich dir in Gedanken beistehe. Lass die Anzeige stehen, damit wenigstens ein Teil der Schuld gesühnt wird.

Ja, Raimund1 hat vollkommen recht. Vetrau' Dich am Besten einem guten Anwalt an. Der Typ muss eine Lektion bekommen.

hoffen wir nur, dass nicht so ein windiger Rechtsverdreher auf psyschiche Störungen macht oder auf Grund von Drogen aller Art unzurechnungsfähig...

Also einen guten Anwalt hab ich ja schon und mein Freund unterstützt mich ganz arg wenn wieder mal was hoch kommt. Da weiß der wie er sich verhalten muss.

Dann wünsch' ich Dir und Deinem Freund alles Gute und viel Kraft.

Danke

In diesem Fall handelt es sich um ein sog. "Verbrechen", strafrechtlich gesehen. Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer solchen Tat erfährt, ist sie verpflichtet, zu ermitteln. Daran änderen gestellte oder zurückgezogene Strafanzeigen und Strafanträge des Geschädigten nichts. Hier besteht an der Strafverfolgung stets öffentliches Interesse.

Hallo Sina5 ich kann Dir auch nur Empfehlen die Anzeige aufrecht zu halten, wenn er Verurteilt wird zu einer Haftstrafe, wird er seine Strafe schon bekommen. Andere Gefangene werden ihn schon zeigen wie mann mit Vergewaltigern umgeht. Ich hoffe das Du darüber hinwegkommst und wünsche Dir alles Gute. Lass dich nicht unterkriegen.
Ich denk offenes Interesse besteht. Zwegs Vergewaltigung