Kann man eine Anzeige ,,einfach so" bekommen?
Juten Abend. Kriegt man die Anzeige einfach so nach Hause geschickt? Kann überhaupt anzeigen ohne "Beweise"? Also meine Frage wäre die, kann man einen einfach so anzeigen und dann hat man quasi die Anzeige oder wird man vorgeladen etc.?
10 Antworten
Eine Anzeige bedeutet nichts anderes, als dass man die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung statt gefunden hat.
Das kann jeder jederzeit und jedenortes tun. Er muss nichtmal zwingend betroffen sein. Er braucht keine Beweise. Er braucht kein Mindestalter. Es bedarf keiner Form.
Zeigt derjenige ein Offizialdelikt an, wird von Amts wegen ein Strafantrag gestellt und ermittelt. Während der Ermittlungen sammelt man unter anderem Beweise.
Zeigt derjenige ein Antragsdelikt an, muss der Geschädigte den Strafantrag stellen und dann wird - Umfang angemessen am Delikt - ermittelt. Hier wären Beweise gut, sind aber nicht zwingend. Wird ein Verdächtiger benannt, befragt man ihn zunächst polizeilich. Will er das nicht (weil er polizeilich nicht muss) wird es gerichtlich.
Gruß S.
Kann man - alles möglich - selbst ohne Beweis, denn die Polis ist verpflichtet, jede Anzeige auf zu nehmen.
Ist mir selbst schon passiert, und ich bin auf Ladung der Polizei zu eben der gegangen (muss man aber nicht!), um zu berichten, wie es aus meiner Sicht lief.
Ende vom Lied: Anzeige gegen mich von StA. abgeschmettert zu Ungunsten des Anklägers.
Hüstl: der hatte in 4 Wochen von 4 Leuten auf die Gosch bekommen...und versucht, mir alles an zu hängen, lG
Im ersten Moment wird die Anzeige aufgenommen. Dann wirst du Post bekommen und kannst dazu Stellung nehmen. Gib es zeugen für das geschehen?
Wenn nein steht aussage gegen aussage. Es sei denn bei deinem Gegner sind Verletzungen nachzuweisen oder sonstige Eingriffe.
Wenn nicht und das ganze beruht nich auf wahrer Begebenheit wird die Anzeige fallen gelassen.
Da es zu Handgreiflichkeiten gekommen ist und der Supermarkt das auf Video hat kann es tatsächlich zu einer Anzeige kommen. Dies wird vermutlich aussergerichtlich geregelt. Wer schuld bekommt kann man so nun nicht sagen. Dafür muss dein "Gegner" dich aber auch Anzeigen bzw du Ihn. War die Polizei direkt vor Ort?
Ein Video zu haben ist ja nicht strafbar. Was willst du denn da anzeigen? Die Handgreiflichkeit?
Ich habe es nun so Verstanden das der Fragesteller angezeigt wird. Habe ich da was Mißverstanden?
Dies wird vermutlich aussergerichtlich geregelt.
Und wie z.B?
Sie rief die Polizei kurz darauf an allerdings kam sie nicht
Man setzt sich mit seinen Anwälten in einem Klärungsgespräch zusammen wo man sich so einigen kann
Naja wenn du Anzeigen willst kannst du es natürlich machen. Gibt es Zeugen? Wenn nicht steht es vermutlich Aussage gegen Aussage. Das bedeutet es wird fallen gelassen. Hast du verletzungen musst du damit zum Arzt und diese bescheinigen lassen. Das hilft in der Anzeige.
Für mich geht das weder aus der Frage, noch aus dem Kommi klar hervor.
Hä?? Einigen? Du hast mir eine runterhgehauen, dafür darf ich dir jetzt auch eine runterhauen und dann sind wir quitt?
Wenn ich jemanden anzeige, brauch ich keinen Anwalt, warum sollte ich nen Anwalt nehmen, und dann irgenwas klären? Und dann auch noch den Anwalt beezahlen? Obwhl ich das Opfer bin? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.
Nein. So natürlich nicht....
Aber es gibt die Möglichkeit das wir uns mit unseren Anwälten zusammen setzen.
z.B. wenn ich dich geschlagen habe kann ich mich dort entschuldigen. Akzeptierst du das gehen wir ohne vor Gericht zu gehen getrennte wege. Das sparrt natürlich kosten. Eine Verhandlung kostet.
Warum sollte ich einen Anwalt haben? Ich bin das Opfer. Da brauch ich keinen Anwalt und ich hab auch keine Kosten.
Wenn ich das absteite das ich dich geschlagen habe solltest du einen Anwalt nehmen.
Gibt es keine Zeugen steht es Aussage gegen Aussage.
Wozu? Wenn du mich schlägst, ist der Staatsanwalt mein Anwalt.
Ich denke du hast wenig Ahnung von unserem Rechtssystem.
Um dein Recht zu bekommen. Zeigst du mich an und ich sage nein ich wardas nicht. Dann kann man dir nicht einfach glaube schenken. Es muss dann bewiesen werden. Dazu dann der Anwalt. NAtürich wenn ich dich Krankenhausreif geschlagen habe wird anders vorgegangen. Aber hierbei handelt es sich vielleichtu m schubsen oder vielleicht eine Backpfeife. Die kann niemand NAchweisen
Also setzen wir uns doch mit unseren Anwälten zusammen oder? Ob Staatsanwalt oder nicht
Nein, dann steht Glaubwürdigkeit gegen Glaubwürdigkeit.
Aussage gegen Aussage bedeutet gar nichts, der Richter kann glauben,wem er will. Und auch bei Aussage gegen Aussage brauch ich als Zeuge keinen Anwalt, dann wird halt eingestellt oder es kommt gar nicht erst zur Anklage.
Wir drehen uns bei diesem Gespräch im Kreis. Was genau hat der Fragesteller denn nun eigentlich für ein Problem
Der Staatsanwalt setzt sich dann mit dem Täter "zusammen", übermittelt ihm die Anklage und dann gehts vor Gericht.
Und das ist das Problem des Fragestellers?
Ja kann.
Aber wenn es nicht stimmt kannst du bei der Polizei Aussagen und dann steht es Aussage gegen Aussage.
Und in dem Fall würde nichts passieren.
Oder du gehst nicht hin dann passiert auch nix sofern nicht mehrere deine Tat bezeugen, da du zu einer Vorladung nicht erscheinen musst was ich dir aber nicht empfehlen würde da du ja zur Vorladung kommen kannst wenn du nichts zu verheimlichen hast
eine Anzeige , ohne Beweise wird immer fallengelassen..Jeder kann dich anzeigen ...bei der Polizei
Die Beweise zu ermitteln ist aber nicht Sache des Melders einer Straftat, sondern die des Staatsanwaltes.
weiß ich doch
Die Situation ist die, wir haben uns im Supermarkt gestritten es kamen zu Handgreiflichkeiten (Videoüberwachung), dann drohte man ihr mit einem Video. Doch dann hat man das Video gelöscht, und das die Person das Video hatte könnte sie ja nicht beweisen. Zeugen gab es bei beiden