Kann man einbehaltene Mietkaution in Steuererklärung geltend machen?
Vermieter und Mieter haben sich geeinigt, dass die Mietkaution beim Vermieter bleibt da in einer Wohnung noch Reparaturen etc ausgeführt werden müssen. Zusätzlich hat der Mieter noch eine Summe X an den Vermieter gezahlt, damit die Kosten gedeckt werden. Das Mietverhältnis ist seit 1,5 Jahren beendet. Kann man einbehaltene Mietkaution in Steuererklärung geltend machen?
3 Antworten

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, die Kosten und Lasten wurden bisher vom Finanzamt anerkannt (Büro, Arbeitszimmer, etc.). Und warum bitte wurden die Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung geordnet? Merke: Diesbezügliche Ansprüche des Vermieters verjähren zudem 6 Monate nach Abgabe der Schlüssel. Viel Glück.

Nein, das sind private Kosten der Lebenshaltung, die nicht absetzbar sind...

Den Auftrag erteilst ja nicht Du, und Du bezahlst den auch nicht, sondern leistest dem Vermieter nur Schadenersatz. Zwar kann man im Zuge der haushaltsnahen Dienstleistungen einen Teil der reinen Personalkosten von der Steuer absetzen, das gilt aber eben nur, wenn man den Auftrag selbst erteilt und auch selbst bezahlt. Zwar können auch die Kosten der Nebenkostenabrechnung entsprechend abgesetzt werden, dass das aber auch für Schadenersatzzahlungen durchsetzbar ist, halte ich für mehr als unwahrscheinlich...

Das ginge nur dann, wenn dies eine Dienstwohnung wäre oder die Anmietung im dienstlichen Zusammenhang steht.
Ich habe gedacht, dass die Kaution ja für einen Handwerker o.ä. verwendet wird, dessen Kosten man absetzen könnte.