Kann man ein Verrechnungsscheck trotzdem einlösen wenn Empfängername falsch geschrieben ist?
Hallo,
ich habe von meinem Vermieter einen Verrechnungscheck aufgrund von zuviel bezahlten Mietnebenkosten bekommen. Nun hat dieser dummerweise meinen Nachnamen auf den Verrechnungsscheck falsch geschrieben obwohl der eigentlich sehr einfach ist...
Kann ich den Verrechnungscheck trotzdem einlösen oder muss der Vermieter nun ein neuen ausstellen?
5 Antworten
Verrechnungsschecks sind "zahlbar an XY ... Oder Überbringer".
Theoretisch darf ihn jeder einlösen und somit wird er dem angegebenen Konto gutgeschrieben.
Welcher Name draufsteht, ist egal. Deine Daten gibst du ja auf dem Scheckeinreicher an (den du - wie der Name sagt - mit dem Scheck zusammen einreichst )
Soweit es sich nicht um einen "Orderscheck" handelt, zieht der Hinweis auf dem Scheck "Oder Überbringer" und der Scheck kann auf jedes beliebige Konto zur Verrechnung eingereicht werden..
Wenn der Name nur falsch geschrieben ist (z.B. ie statt nur i), dann wird es sicher keine Probleme geben. Ist es aber ein völlig anderer Name, dann schon.
Selbst dann nicht. Schecks sind übertragbar (daher der Zusatz 'oder Überbringer' auf Scheckvordrucken).
Richtig.
Welcher Name drauf steht, ist unerheblich.
Mit der Buchung auf dein Konto erscheint dein Name und dürfte ähnlich dem Schreibfehler sein . Also null Problem.
Den kannst du einlösen.