Kann man ein P-Konto auflösen wie ein normales Girokonto?
Hallo, kann man ein P-Konto auflösen wie ein normales Girokonto? Und was passiert dann mit dem Restguthaben was noch drauf ist? Wird das gepfändet?
3 Antworten
Ein Konto was noch mit Pfändungen versehen ist, darf wohl nur seitens der Bank gekündigt werden.
Ansonsten darfst du dein P-Konto jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen. https://dejure.org/gesetze/BGB/675h.html
Zahlungsdienstnutzer ist der Kunde. Zahlungsdiensterahmenvertrag ist dein Kontovertrag. Zahlungsdienstleister ist deine Bank.
Restguthaben welches nicht der Pfändung unterliegt, muss bar an dich ausgezahlt, an dich überwiesen ( neues Konto ) oder auf ein seperates Konto geparkt werden.
Du kannst dein P-Konto auch jederzeit in das normale Girokonto umwandeln lassen. Sollte innerhalb von 4 Banktagen ( Montag bis Freitag ) geschehen.
Wenn keine Pfändungen mehr vorliegen.
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto
Hallo Thommy,
um überflüssige Komplikationen zu vermeiden, würde ich zuerst das Restguthaben abheben und dann das Konto kündigen.
Ansonsten kannst Du natürlich ein P-Konto kündigen wie jedes andere Girokonto auch. Strittig ist bislang nur, ob ein Anspruch auf eine Rückumwandlung besteht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe willst Du aber eine komplette Kündigung und keine Rückumwandlung.
Also einfach Guthaben abheben und dann kündigen!
Viele Grüße -danilongo
Wenn eine Pfändung auf dem Konto ist ,kannst du das Konto wohl nicht kündigen ,ausser du bezahlst deine Pfändung.den so müsste deine Bank deine Schulden zahlen ,das sie wohl kaum tun werden.Einfach gesagt ,ein gepfändetes Konto wird dir die Bank nicht kündigen lassen.Aber frag das bei deiner Bank nach,ist ja auch immer unterschiedlich.