kann man ein Erbpachtgrundstück untervermieten?

5 Antworten

ich glaube kaum, dass es hier Experten für Erbrecht gibt, dazu sollte man dann wohl wenigstens Jurist sein - einen solchen solltest Du fragen oder Dich durchs BGB im Internet wühlen z.B. hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2135.html

Peanuts:

Es bedarf der Zustimmung des Erbbbaurechtsausgebers (Grundstücks- eigentümer).

Der Erbbaurechtsnehmer sollte mal in die Bestimmungen seines Erbbaurechtsvertrages schauen; danach sind Sie beide klüger.,

Hallo,

es geht hier nicht um Erbrecht sondern um Erbbaurecht.

Ein Blick in den Erbbaurechtsvertrag sollte reichen, um die Frage zu beantworten. Wenn nicht, sollte man den Ausgeber des Erbbaurechts anfragen.