Kann man ein Erbe in jedem Fall ausschlagen?
Meine Freundin würde einen mittleren Schuldenhaufen erben, fürchtet aber, sie käme um das Erbe nicht herum. Welche Fristen gelten da?
5 Antworten
Niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. Wenn es zur Testamentseröffnung kommt, wird der Testamentsvollstrecker / Rechtspfleger schon die nötigen Hinweise und rechtlichen Möglichkeiten geben.
Man muss ein Erbe nicht annehmen.
Auch nicht bei Schulden.
Jedoch gibt es dafür eine Frist
Es besteht keine Rechtspflicht das Erbe anzutreten.
Meines Wissens steht in der Benachrichtigung, darüber, das es eine Erbschaft gibt, eine Frist. Die muß auch dringend eingehalten werden. Habe das Gleiche mal vor Jahren für meinem damals 6 Monate alten Sohn durchgemacht. Selbst die Ausschlagung der Erbschaft kostet Geld. Damals (1979) waren das 50 DM.
Eine Benachrichtigung kommt nur, wenn dem zständigen Amtsgericht ein Testament vorliegt. Ist das nicht der Fall, dann gilt: 6 Wochen ab Bekanntwerden des Todesfalles, sei es mündlich durch Angehörige oder schriftlich durch eine Todesanzeige.
Am Besten deine Freundin geht zu einem Notar und verzichtet auf ihr Erbe (Erbverzicht). Deine Freundin kommt in jedem Fall um das Erbe herum. Sollte kein Erbe gefunden werden, bliebe das Ganze beim Steuerzahler hängen. So war es jedenfalls bei meiner Frau. Wegen der Fristen kann ich dir leider keine Auskunft geben. Aber frag mal 'nen Notar.
Erbverzicht (§ 2346 BGB) ist etwas ganz anderes!
Hier geht es um die Ausschlagung nach §§ 1942 ff. BGB!