Kann man ein eingeschränktes Halteverbot durch das bewegen des Autos umgehen?
Mal eine theoretische Frage: Kann man wenn man im Halteverbot steht einer strafe entgehen wenn man sagt man hat das Auto bewegt und wieder dahin gestellt seit 3 Minuten? Und was muss man dabei beachten?
7 Antworten
Wenn man es nicht bewegt hat, dann sehen die das. Es gibt Tricks, die sie nutzen, um das zu sehen (Markierung am Reifen beispielsweise). Warum kann man sich nicht einfach an etwas halten?
War nur eine rein theoretische frage, die mir gerade durch den Kopf gegangen ist, weil gerade meine Nachbarin erwischt wurde
Sagen kann man viel, aber wenn Du ein Knöllchen bekommst, dann hat derjenige schon mal gewartet bis der Vorwurf zustande gekommen ist, bis das Knöllchen ausgefüllt ist und bis die Politesse am Fahrzeug ist vergeht ja auch schon eine beachtliche Zeit und bis Eintreffen an dem Fahrzeug geht die Politesse ja auch nicht blind durch die Gegend, sondern hat dein Fahrzeug schon von weiten gesehen.
Ich glaube, das funktioniert nicht. "Halten" ist eine gewollte Fahrtunterbrechung. Und vermutlich wird das so ausgelegt, dass durch das bloße Bewegen innerhalb des Halteverbotes ja keine Fahrt aufgenommen wird sondern die Fahrtunterbrechung immer noch anhält.
So schnell ist keine Politesse weg. Die wird also bezeugen, dass das Auto länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde.
das kann ich nicht sagen. Vielleicht ja, vielleicht auch nicht. Wenn sie es sagen, kannst du nicht das Gegenteil beweisen.
Nein, kann man nicht.
Das stimmt natürlich aber meine Nachbarin wurde gerade erwischt und die meinten, dass sie schon vor ner halben stunde vorbeigelaufen wären. Heißt, dass sie in der zwischenzeit das Auto nicht beobachtet haben