Kann man ein abgelaufenes Patent (verändert/unverändert) erneut anmelden und benötigt man zwingend einen Anwalt/wo gibt es Musteranmeldebögen/Formulierungen?

4 Antworten

Du kannst ein Verwendungs- oder auch ein Verfahrenspatent daraus ableiten. Beispiel: Auto ist bekannt, aber du nimmst es zum Verfahren von Personen oder zur Verwendung auf Straßen.

Das ist aber wirklich hohe Kunst, da würde ich nen Patentanwalt fragen oder du besuchst mal die Treffen des Deutschen Erfinderverbandes.

Unverändert: nein

Ansonsten muss es neu und erfinderisch sein (was vom Amt geprüft wird). Dabei können kleine Unterschiede ausreichen.

Patent = 20 Jahre Laufzeit + Amtsprüfung; technische Erfindung

Gebrauchsmuster = 10 Jahre + keine Amtsprüfung (erst bei Verletzung); technische Erfindung

Geschmacksmuster (heißt jetzt eingetragenes Design): schützt die Gestaltung eines Gegenstands + 25 Jahre

Am besten mal beraten lassen. IHKs bieten auch kostenlose Erfinderberatungen an.

Ob es eine neue Idee ist entscheidet das Patentamt oder bei Streitfragen dann letztendlich ein Richter.

Die Unterschiede kann man alle im Internet nachlesen. Ich wette, dass sich da Wikipedia ergiebigst drüber auslässt.

Ein Paptent kann ja bis auf 20 Jahre verlängert werden.

Danach hat sich die Technik auch fast immer überholt.

Der Erfinder wird vermutlich schon in der Zwischenzeit Neuerungen finden, die er anmelden kann, wenn es serienreif ist.