Kann man eigentlich in Deutschland enteignet werden?
Angenommen, ich habe ein Grundstück, das Vater Staat unbedingt aus einem wichtigen Grund haben möchte (zur Sicherstellung der Strom- und Wasserversorgung z. B.). Wenn ich aber nicht verkaufen möchte, kann man mich zwingen?
6 Antworten
Ja, ist möglich, aber nur in Sonderfällen und wenn es nachweislich dem Wohle der Allgemeinheit dient. Steht so oder so ähnlich im Grundgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie
darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art
und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter
gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten
zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Ja, das geht. Habe ich in der Nachbarschaft auch schon erlebt, als eine Straße verbreitert werden sollte. Vorher hat die Stadt aber durchaus großzügige Kaufangebote gemacht.
In Sonderfällen möglich aber in der Regel nicht. Man bekommt dann eine Ausgleichszahlung. VG
Soweit ein öffentliches Interesse besteht, das Ihrem Eigentumsrecht überzuordnen wäre, könnten Sie gegen eine angemessene Entschädigung enteignet werden.
Ja man kann enteignet werden. Wenn es von Vorteil für die Allgemeinheit ist. Wenn z.b. ne Autobahn oder ne Eisenbahn Trasse durch deinen Garten bzw Haus führen soll.