Kann man eigentlich eine Namen wenn man einen Doppelnamen hat streichen lassen?
Ich hab einen Rufnamen und einen richtig peinlichen Zweitnamen. Könnte ich den zweiten streichen lassen?
6 Antworten
Nein geht nicht, auch nicht nach dem neues Gesetz. Du kannst die Reihenfolge der Vornamen ändern. Mit Bindestrich eingetragene Vornamen müssen bleiben, so wie die Eltern sie gegeben haben.
Ausgeschlossen bleibt die Möglichkeit Vornamen hinzuzufügen oder weg zu lassen.
Schau selbst:
https://blog.beliebte-vornamen.de/2017/03/reihenfolge-aendern/
https://www.frag-einen-anwalt.de/2-Vornamen-des-Kindes-loeschen-lassen--f91562.html
Der gewählte Name gilt grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit und ist nicht frei abänderbar.
Für die Änderung des Namens muss ein wichtiger Grund vorliegen (§ 3 Abs. 1 NÄG).
Der Antragsteller muss ein schutzwürdiges Interesse haben.
Und ein solches dürfte bei Dir wohl kaum vorliegen.
Naja, dass du unter dem Namen extrem leidest, wenn du z.B. von anderen damit aufgezogen wirst.
Das passiert unter anderem
Den musst du im normalen, täglichen Umgang mit anderen doch einfach nur nicht zu nutzen.
Ein oder mehrere Zusatznamen dienen ja nur der besseren Unterscheidung für den Fall, dass es mehrere Personen mit gleicher Kombination aus Rufname (Haupt-Vorname) und Familienname gibt Besonders wenn so ein Namensvetter ein Verbrecher ist, und die Polizei dauernd bei dir "anklopft".
Da ist es dann einfach besser, noch einen zusätzlichen Unterscheidungsnamen zu haben, egal ob der dir blöd vorkommt, einfach weil der wahrscheinlich nur grad nicht in Mode ist.
Der Name ist noch nie in Mode gewesen und wird es auch nie sein. Ich glaube auch nicht das die Bullen bei mir klopfen es gibt ja auch immer noch Adressen und so
Es sind schon mehrfach Personen, z.B. bei Verkehrskontrollen festgenommen worden, nur weil sie exakt den gleichen Namen tragen, wie ein gesuchter Verbrecher.
Kann man dann aber mit seinem Ausweis gleich beweisen, das man nicht Hans Mustermann, sondern Hans Blasius Mustermann ist, dann hätte sich das gleich geklärt.
Weißt du wie unwahrscheinlich das ist und ganz ehrlich lieber ein bisschen "stres" als diesen Namen
Ja kannst du, sofern du keinen unisex Namen hast, wie z.B. "Luca". Ansonsten musst du es beim Amt beantragen und einen passenden Grund liefern.
vielleicht ist deine Name ja gar nicht so schlimm wie du denkst?
Ähhh doch
Wenn dieser in der Geburtsurkunde steht,dann nicht.
Aber Niemand muss seinen Zweitnamen verwenden.
Sicher, dass das gar nicht funktioniert? Ohne Spaß dieser Name ist reine Bestrafung
Man kann einen Antrag stellen,dann entscheidet der zuständige Beamte.
"Der Name ist schrecklich" ist allerdings kein ausreichender Grund. Psychische Belastungen oder Probleme am Arbeitsplatz können Gründe für eine Namensänderung sein.
Woher willst du wissen, dass der Name keine psychischen Probleme oder berufliche Probleme mit sich bringt?
Das hat er nicht gesagt. Er hat sich lediglich auf deine Aussage bezogen, die nicht ausreichen würde.
Was heißt denn schutzwürdiges Interesse?