Kann man doppelt gekündigt werden?

5 Antworten

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Die Gegenkündigung ist nicht berechtigt. Du musst für deine Kündigungsfrist deine Arbeitsleistung anbieten. Wenn er dich dann nicht beschäftigt, muss er trotzdem für diese beiden Wochen zahlen.

Ja, richtig. Ich erganze:

Das Anbieten der Arbeitsleistung sollte nachweislich geschehen - ebenfalls durch Zeugen oder (aus meiner Sicht besser) schriftlich per Einwurf-Einschreiben - wobei noch einmal der ganze Hergang geschildert werden sollte!


Also theoretisch aber auch nur theoretisch kann er dich fristlos kündigen obwohl du schon gekündigt hast ... Womit begründet er denn die fristlose ? Hast du geklaut ? Es is ziemlich schwierig fristlos zu kündigen .... Fristlos mit 2 Wochen gibt es auch nicht ... Des heißt ja FRISTlos Lol

Wichtig bei einer Kündigung ist der Nachweis das sie auch erfolgt ist. Der Kündigende ist hier in der Pflicht. 

Deshalb ja auch die Ratschläge wie Einschreiben oder Empfangsbestätigung. Ein Augenzeuge tut es aber auch, allerdings wird dieser meist nur aussagen können das Du einen Brief eingeworfen hast oder hat er die Kündigung gelesen?

Grundsätzlich ist eine Gegenkündigung möglich, Du bist durch Deine Kündigung ja in keinen Kündigungsschutz gekommen. Da Du noch keine 6 Monate dort arbeitest ist es erst recht möglich.

Allerdings muß es für eine Fristlose einen Grund geben. Den sehe ich hier nicht. Du hast die Möglichkeit dagegen zu klagen.

Verstehe jetzt dein problem nicht ganz so oder so hast du eine neue stelle oder?

Und selbst wenn nicht für eine fristlose kündigung braucht er einen grund das geht nicht einfach so wenn er lust hat beim ams einfach melden wennst dich arbeitslos meldest

Bestehe darauf mit dem Zeugen das du gekündigt hast,somit Umgehst du eine Fristlosen Kündigung