Kann man die Wohnungsgeberbestätigung per Post abschicken?

3 Antworten

Verstehe ich Dich richtig, fehlte Dir bei der Ummeldung seinerzeit die Einzugsbestätigung und die „Dame vom Amt“ hat Deine Ummeldung entgegengenommen unter der Voraussetzung, dass Du die Vermieterbestätigung nachreichst? 

Das ist so nicht üblich, da der Gesetzgeber die Vollständigkeit der Unterlagen bei Ummeldung einfordert und eine postalische Ummeldung seit einem Monat in keinem Bundesland mehr möglich ist, siehe, auch unter Fazit: https://www.ummelden.de/Index/index_post.html

Wurde die Wohnsitzänderung vom Bürgeramt entgegengenommen und Dein Vorgang ist registriert, ist eine erneute persönliche Vorstellung nicht erforderlich. In diesem Fall reicht die Zusendung der Einzugsbestätigung nach der Unterschrift des Vermieters per Post. Ggf. hat die Kollegin eine Ausnahme gemacht, doch die Verwaltungsvorschriften besagen ein anderesVorgehen.

Liest sich ein wenig so, als hätte man bei einer Pkw-Anmeldung im Zulassungsamt auf die Abgasuntersuchungspapiere verzichtet und den Fahrzeughalter gebeten diese beizeiten nachzureichen. Sachen gibt’s.


Natürlich kannst du das. Dies stellt überhaupt gar kein Problem dar.

Warum du unbedingt die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt meiden möchtest und dies jeder verstehen soll, entzieht sich dagegen meiner Logik.

Am besten per fax oder Mail. Vorher anrufen und es sagen.