Kann man die Wohnungsbauprämie beantragen ohne eine ESt-Erklärung für das Jahr abgegeben zu haben?
Hi Leute, ist das möglich? Denn beispielsweise als Azubi ist es in der Regel unnötig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Aber wie bekommt man dann die Wohnungsbauprämie? Denn durch die Veranlagung soll ja geklärt werden, ob man unter 25.600 € zu versteuerndem Einkommen liegt... Weiß jemand ob es ohne Abgabe er ESt-Erkl. und wie es dann funktioniert oder ob es keinen anderen Weg gibt um an die Wohnungsbauprämie zu kommen? Danke für eure Hilfe schon im Vorraus :-)
1 Antwort
Hallo. Eine Einkommensteuererklärung ist definitiv nicht erforderlich. Die WoP wird mittels WoP-Antrag bei der Bausparkasse beantragt. Den Antrag erhält man meistens im Januar gemeinsam mit dem Jahres Kontoauszug Die Bausparkasse beantragt und verwaltet dann für Sie die Prämie. Auf der Rückseite des Antrages stehen zur Orientierung die Brutto Einkommen die nicht übersteigt werden dürfen. Wichtig ist die Antragsfrist von 2 Jahren nicht verstreichen zu lassen. Viel Erfolg bei der Beantragung.
Ja, aber um zu überprüfen ob das zu versteuernde Einkommen nicht zu hoch ist, wegen der Grenze, muss doch eine ESt-Erkl. gemacht werden. Das Finanzamt setzt auf Grund der Erklärung ja das zu versteuernde Einkommen fest und niemand anderes...