Kann man die Wohnungsbauprämie beantragen ohne eine ESt-Erklärung für das Jahr abgegeben zu haben?

1 Antwort

Hallo. Eine Einkommensteuererklärung ist definitiv nicht erforderlich. Die WoP wird mittels WoP-Antrag bei der Bausparkasse beantragt. Den Antrag erhält man meistens im Januar gemeinsam mit dem Jahres Kontoauszug Die Bausparkasse beantragt und verwaltet dann für Sie die Prämie. Auf der Rückseite des Antrages stehen zur Orientierung die Brutto Einkommen die nicht übersteigt werden dürfen. Wichtig ist die Antragsfrist von 2 Jahren nicht verstreichen zu lassen. Viel Erfolg bei der Beantragung.

Ja, aber um zu überprüfen ob das zu versteuernde Einkommen nicht zu hoch ist, wegen der Grenze, muss doch eine ESt-Erkl. gemacht werden. Das Finanzamt setzt auf Grund der Erklärung ja das zu versteuernde Einkommen fest und niemand anderes...