Kann man die Vormundschaft entziehen?

4 Antworten

Was du tust, ist anderen eine Vollmacht zu geben und die kannst du ihnen wieder entziehen, sofern du dann noch nicht bevormundet wirst, weil jemand beantragte, deine Psyche zu beirteilen und eventuell jemand anderem die Verantwortung für dein Leben zu übertragen. Eine Vollmacht sollte nach Möglichkeit genau benennen, worum es geht: Welche Tätigkeiten, welche Bereiche, welche Entscheidungen, welchen zeitlichen Rahmen. Die Bank sollte darüber informiert werden, falls es auch um Konten geht. Du solltest auch den Missbrauchsfall der Vollmacht definieren.

http://meine-kuendigung.de/vollmacht-widerrufen/

Vormundschaft wird von Dritten vergeben, weil derjenige, um den es geht, so weit beeinträchtigt sein kann, dass man seine diesbezügliche Erklärung nicht rechtlich beachten sollte.

Oder geht es nicht um dich sondern um dein Kind? Das ist in der Frage nicht so klar.

Für die Übertragung der Vormundschaft gab es ja Gründe, die Du beim Familiengericht angegeben hast, nämlich Deine psychische Labilität. Wenn Du wieder gesund bist, kannst Du die Vormundschaft für Dein Kind zurück beantragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht das verweigern könnte, dass das Kind wieder bei seiner Mutter ist. Natürlich muss dann gewährleistet sein, dass Du dem Kind auch gerecht wirst.

was du der frau gegeben hast ist eine vollmacht. diese kannst du jederzeit wieder entziehen.

Soviel ich weiß kann nur ein Gericht eine Vormundschaft bestellen. Wenn du mit deiner Stiefmutter eine private Abmachung hast, dass sie eine Zeit lang dein Kind betreut, weil du krank bist, dann hat das keinen rechtlichen Belang. Du kannst also jederzeit, wenn du dich gesund fühlst, deine Tochter wieder zu dir holen.

Wenn ein Gericht erst einmal eine Vormundschaft ausgesprochen hat, gibt es kaum noch ein Zurück.