Kann man die Spirale (Verhütungsmittel) steuerlich absetzen?
Wenn ja, wo müsste ich das in der Steuererklärung angeben?
4 Antworten
Nein das geht nicht, da es ganz normale Lebensunterhalts-Kosten sind
Ok, Danke
Dafür gibt es m. E. keine Begründung. Absetzen kann man nur, was man braucht, um seinem Job nachzugehen oder um ein Gewerbe auszuführen. (Die einzige Idee, die es dazu geben könnte, trifft sicher nicht zu.)
So lange du nicht im horizontalen Gewerbe unterwegs bist, sehe ich keinerlei Möglichkeiten, diese Kosten abzusetzen.
In der Regel zahlen die Schätzungen. Gibt auch gute Gründe dafür.
Bei der Spirale dürfte ein steuerliches Aufteilungsverbot gelten. Man kann schlecht den Wert von privatem und beruflichen Geschlechtsverkehr feststellen. Immer wenn eine Nutzung nicht aufgeteilt werden kann, dann gilt das Abzugsverbot bei den Betriebsausgaben.
PRIVATVERGNÜGEN