Kann man die Religionsfreiheit abschaffen?

13 Antworten

Das Grundgesetz hat Artikel, keine Paragraphen.

Man könnte Artikel 4 einfach ändern. Ich gehe jedoch davon aus, dass sich ein Schutz der Religionsfreiheit auch aus dem Gleichheitsgrundsatz und der Menschenwürde ableiten ließe, wenn man nur findig genug formuliert.

Nein das geht nicht, da Artikel 4 - wie alle der ersten 20 Artikel - der sogenannten Ewigkeitsklausel unterliegen. Diese zu ändern ist unzulässig.

PS: Im Grundgesetz gibt es keine Paragrafen, sondern nur Artikel!

Das stimmt nicht ganz.

Nur Artikel 1 und 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel.

So wurden Art. 12a und 16a nachträglich eingefügt.

Alleine seit meiner Geburt wurden Art. 13, 16 und 18 geändert, die alle im Bereich 1-20 liegen.

@martin7812

Ironischer Weise unterliegt die Ewigkeitsklausel an sich aber nicht seiner eigenen Bestimmung. Oder anders gesagt, man könnte die Ewigkeitsklausel abschaffen, da die Ewigkeitsklausel nicht von der Ewigkeitsklausel gedeckt wird :D

Art 4  (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Hallo Rondalis,
und diese Freiheit willst du abschaffen? Dann hättest du ja z.B. gar nicht die Möglichkeit, dein jetzt hier vorgetragenes weltanschauliches Bekenntnis zu äußern. Du düftest dann noch nicht einmal ungestört danach leben.  Außerdem willst du zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden?

(Rein formal: Das Grundgesetz hat keine §§ sondern Artikel.)

Wieso fragst du? Bist du sowas wie Hitlers Nachfolger?

Jeder hat das Recht, seinen Glauben auszuleben und gerade du, hast nicht das Recht, den Leuten ihren Glauben zu verbieten. 


Eine Meldung meinerseits.

Grundgesetze können bis auf drei Ausnahmen durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag verändert werden. Religionsfreiheit ist keine dieser drei Ausnahmen.

Du meinst "Artikel des Grundgesetzes".

Es gibt keine "Grundgesetze", sondern nur ein "Grundgesetz".

Der Bundestag alleine kann gar keine Änderung des Grundgesetzes vornehmen - auch nicht mit einer 100%-Mehrheit irgendwo im hinteren Teil des Grundgesetzes.

Dazu ist immer auch noch der Bundesrat notwendig.

In wiefern das Bundesverfassungsgericht da mitspielen würde, ist fraglich. Ein Menschenrecht, das auch in der UN-Charta als solches anerkannt ist, aus dem Grundgesetz zu streichen, wäre eventuell mit Art. 1GG nicht vereinbar, welcher tatsächlich nicht verändert werden kann.

@martin7812

Ja, kann man so unterschreiben. Danke für die Verbesserung. Wie auch schon jemand hier geantwortet hat, in der Theorie ist es möglich, in der Praxis nicht.