Kann man die Kfz-Versicherung vom Vorbesitzer herausfinden wegen vermutlichen Unfallschaden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

sponatan fallen mir zwei Ideen ein:

  1. du fragst bei der Zulassungsstelle nach. Das Kennzeichen des Vorbesitzers steht ja im Kfz-Brief drin.

  2. Du fragst bei dem Zentralruf der Versicherer nach unter Angabe des Kennzeichens http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Aber in beiden Fällen solltest du dir eine Ausrede einfallen lassen.

LG vom Polarfuchs

Zulassungsstelle würde sich strafbar machen wenn die hier eine Auskunft gibt. Selber macht man sich strafbar wenn man Zentralruf missbräuchlich benutzt. Und der Aufruf zu Straftaten ist ebenfalls strafbar, also aufpassen was man hier schreibt ;-)

Kurze Bemerkung:

Der eigenen Versicherung des Fz.-Halters wären lediglich eigene (Vollkasko-Schäden) bekannt, nicht jedoch alle Blessuren welche vom Halter oder Dritten reguliert worden sind.

Fraglich ist ohnehin, ob ein Gericht Informationen aus dubiosen Quellen als Beweismittel zulassen wird~~~~

Der "Zentralruf der Autoversicherer" gibt Versicherungsdaten an Berechtigte (z.B. Rechtsanwälte) weiter, Daten zu gespeicherten Schadensmeldungen unterliegen dem Datenschutz.

Die einzige korrekte und nicht strafbare Möglichkeit ist hier die Beauftragung eines Sachverständigen. Der kostet zwar Geld (aber wer arbeitet schon umsonst???), aber kann Vorschäden korrekt feststellen (anhand Lackdicke etc.). Alles andere ist hintenrum und irgendwer kommt in Konflikt mit den Gesetzen,