Kann man die Kfz-Versicherung vom Vorbesitzer herausfinden wegen vermutlichen Unfallschaden?
Ich habe mir vor ca. 2 Jahren einen gebrauchten BMW gekauft. Nun wollte ich den Wagen ein wenig aufpolieren und an 2 Stellen auch lackieren lassen. Der Werkstattmeister hat mir bei der ersten Begutachtung diverse Stellen gezeigt, die wohl deutlich machen, dass an der Karosserie nachgearbeitet wurden ist. Jetzt möchte ih gerne herausfinden, ob mir der Vorbesitzer möglichUnfallschäden vorenthalten hat. Ich müsste allerdings einen konkreten Nachweis darüber haben. um an entsprechende Daten zu kommen würde mir z.B. Der Name der Versicherung helfen, wo der Wagen vorher versichert gewesen ist. Dann könnte ich nämlich dort anfragen. Unter welchem Vorwand könnte ich bei dem Verkäufer anrufen um diese Info zu bekommen? Kann mir da jemand helfen? Noch besser wäre natürlich ein Blick in die Sog. HIS Datenbank der Versicherer. Jemand eine Idee?!
3 Antworten
Hallo,
sponatan fallen mir zwei Ideen ein:
du fragst bei der Zulassungsstelle nach. Das Kennzeichen des Vorbesitzers steht ja im Kfz-Brief drin.
Du fragst bei dem Zentralruf der Versicherer nach unter Angabe des Kennzeichens http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Aber in beiden Fällen solltest du dir eine Ausrede einfallen lassen.
LG vom Polarfuchs
Zulassungsstelle würde sich strafbar machen wenn die hier eine Auskunft gibt. Selber macht man sich strafbar wenn man Zentralruf missbräuchlich benutzt. Und der Aufruf zu Straftaten ist ebenfalls strafbar, also aufpassen was man hier schreibt ;-)
Kurze Bemerkung:
Der eigenen Versicherung des Fz.-Halters wären lediglich eigene (Vollkasko-Schäden) bekannt, nicht jedoch alle Blessuren welche vom Halter oder Dritten reguliert worden sind.
Fraglich ist ohnehin, ob ein Gericht Informationen aus dubiosen Quellen als Beweismittel zulassen wird~~~~
Der "Zentralruf der Autoversicherer" gibt Versicherungsdaten an Berechtigte (z.B. Rechtsanwälte) weiter, Daten zu gespeicherten Schadensmeldungen unterliegen dem Datenschutz.
Die einzige korrekte und nicht strafbare Möglichkeit ist hier die Beauftragung eines Sachverständigen. Der kostet zwar Geld (aber wer arbeitet schon umsonst???), aber kann Vorschäden korrekt feststellen (anhand Lackdicke etc.). Alles andere ist hintenrum und irgendwer kommt in Konflikt mit den Gesetzen,