Kann man die Handelsregisternummer ändern?

4 Antworten

Hi Viktor,

keine Ahnung warum irgendjemand - höchstens vielleicht aus religiösen Gründen - Probleme mit einer HR-Nummer haben soll!?

Auch bei Änderungen der GmbH bekommt sie keine neue Register-Nummer. Könnt nur, wenn Ihr das so wichtig findet GmbH löschen lassen und neue errichten. Aber die Nummern kommen fortlaufend. Also nicht wie heute bei der Kfz-Zulassung. Ein Aussuchen ist nicht möglich.

Versucht es bei Pay-Pal und ihr werden sehen, es kommt vielleicht die Frage ob das eine Fakenummer ist, aber dafür habt Ihr ja die Unterlagen und das elektronische Bundeszentralregister gibt es ja auch noch. Da kann jeder selber nach der HR-Nummer suchen, dass sollte eigentlich überhaupt kein Thema werden.

Viel Erfolg.

Hi, Gullup!

Es gibt mehrfach Varianten für solche Probleme. Unsere ist: der Name der GmbH, Geschäftsführer und H.R.-Nr. sind bei PayPal gespeichert. Dabei ist der Account langfristig gesperrt. Jegliche Hinweise auf einen gesperrten Account führen zu weiteren Sperren. Also, Ihre Sichtweite mit Religion was sehr eingeschränkt und wir hoffen Ihren Horizont etwas erweitern zu können.

Die GmbH zu löschen ist eine triviale Lösung, hat aber primär mit der Änderung der Nummer wenig zu tun. Trotzdem danke! Nachm Aussuchen war nicht gefragt.

Danke für Ihre Zeit.

@fristsache

Hi Viktor,

eine Reaktion auf den Kommentar kann nicht unterbleiben.

  1. Ich dachte die Sache mit dem Religiösem sei deutlich genug, habe sogar das Beispiel gelöscht. Nummern auch im Christentum haben Bedeutungen, die bekannteste ist 666, es hätte auch um so etwas gehen können.
  2. Von einem solchen Problem, einer dauerhaften Sperrung gehe ich nicht aus. Entweder der Vertragspartner PayPal hat recht, dann akzeptiere ich das oder bezahle die offene Rechnung. Wenn der Vertragspartner unrecht hat, dann hat er sein gegebenes Angebot zu erfüllen. Dabei sind m.E. auch die AGB´s mit Aussagen wie "können ohne Begründung sperren" auch nicht gerichtsfest. Als Geschäftsführer hat man den Namen der Gesellschaft zu schützen.
  3. Da die GmbH nun einmal diese Sperre hat und das ist im Moment wie ein Hausrecht zu sehen, würde ich als PayPal meine Rechtsabteilung losschicken, wenn die 100%ig gleiche Gesellschaft sich einen neuen Vertrag erschleicht. Betrug steht dann bestimmt im Raum. Undenkbar für mich so ein Verhalten. Spricht für mich nicht für die Geschäftsführung. Egal was der Hintergrund ist.
  4. Meinen Horizont konntest Du bestimmt nicht erweitern. Die Arroganz ist wenn man sich allein meine Punkte 1 bis 3 ansieht eher grundlos. Außerdem war sie eben nicht eingeschränkt.
  5. Mein Hinweis die GmbH löschen zu lassen und neu gründen ist genau das einzige was dazu führen würde den Sitz behalten zu können. Wenn das Gericht da mitspielt, weil die lassen sich nicht gern für PayPal-Vertragsprobleme durch den Ring führen.
  6. Die vorgeschlagene Sitzverlegung wäre natürlich eine Variante, ist nur mit noch mehr Kosten verbunden.
  7. Daher mag das für einen Gesellschafter-Geschäftsführer Deiner Qualität trivial erscheinen, bei Lösungen geht es nicht darum. Und wenn es eben die Möglichkeit ist, dann ist sie das auch. Natürlich würde man, wenn man die Handelsregister-Nummer so los werden. Wobei ich mich frage ob die Verwendung von Fremdworten bei Dir so gelingt wie die Geschäftsführung...
  8. Du brauchst Dich nicht bedanken. Du erkennst ja den Inhalt nicht. Was hat ein Dank da zu bedeuten? Behalte den mal bei Dir. Ich will ihn nicht.
  9. Nach dem Aussuchen war nicht gefragt, stimmt Herr Oberlehrer. Allerdings ist Deine Frage auch nach Pipi-Langstrumpf. Die hat sich die Welt auch so gemacht, wie sie ihr gefällt. Im Geschäftsleben ist das eben nur in Bahnen möglich.
10. Auch der Dank für die Aufwendung meiner Zeit ist nicht akzeptabel. Ich kümmere mich häufiger um Menschen. Versuche durch Begleitung für sie was zu erreichen. Aber auch im Sinne von Training. Bei vielen habe ich erreicht, dass sie klüger wurden. Dümmer ist nach meiner Kenntnis keiner geworden. Den Stand gehalten haben nur wenige. Und davon gab es welche, denen ich mich nicht verständlich machen konnte, die Gruppe ist so klein und winzig. Nur der Vollständigkeit halber. Der Rest war einfach beratungsresistent.
@Dirk-D. Hansmann

Hi, Gullup. Hiermit nehme ich meinen Dank zurück. P.S. Ich bin neu hier und habe keinerlei nach Unterhaltung gesucht. Von einem Mitglied habe ich die unten aufgeführte Antwort erhalten und dies ist die Antwort (auch wenn dies nicht ganz so richtig ist....ich weiß es ja nicht..). Vielleicht könnten Sie dies für Ihre Trainingszwecke gebrauchen.

"Ja das geht. Aber nur, wenn Du den Sitz der GmbH in den Bereich eines anderen Amtsgerichts verlegt......"

@fristsache

Klar, wenn ich dann lese der Sitz soll erhalten bleiben, dann ist das auch der Weg und wenn das nur innerhalb des Gerichtsbezirk getan wird, dann bewirkt es auch nichts.

Wenn der Sitz nicht tatsächlich verlegt wird ist es eine falsche Urkunde. Geht mal vorher zum Anwalt bevor Ihr das macht. Das interessiert den Notar nämlich nicht, der guckt nur ob er die Unterlagen hat und die Unterschrift korrekt ist.

P.S. Unterhalten will ich mich mit Dir auch nicht. Aber es bestand noch die Hoffnung, dass Du dann dem Inhalt etwas näher kommst, habe ich mich eben getäuscht.

Ja das geht.

Aber nur, wenn Du den Sitz der GmbH in den Bereich eines anderen Amtsgerichts verlegt.

Dazu wäre eine Notarurkunde erforderlich, und auch beim neuen Amtsgericht könntest Du Dir die HR- Nummer nicht aussuchen.

Danke für die Antwort. Nun, für uns ist jetzt entscheidend wie man den Sitz der GmbH zum einem anderen Amtsgericht verlegt? Dabei wird vorausgesetzt, dass die Anschrift der GmbH nicht geändert werden darf. MfG, Viktor.

@fristsache

Da solltest Du den Notar fragen, der die erste Satzung beurkundet hat.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine GmbH mit dem Sitz in A beim Amtsgericht in B eingetragen werden kann.

Mit anderen Worten: Das Amtsgericht für die Eitragung einer GmbH kann nicht frei gewählt werden.

@Helmuthk

Wird die Nummer beim Verkauf von GmbH geändert? Namensänderung der GmbH? Neuer Geschäftsführer?

@fristsache

Nein, sondern nur bei der Sitzverlegung.

Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführer oder Namensänderungen haben keine Auswirkung auf die HR- Nummer.

Aber alle Vorhaben müssen sowieso notariell beurkundet werden.

Wenn Du mir nicht glaubst - eine allgemeine Frage beim Notar sollte nicht viel kosten.

Die HR-Nr. vergibt das Registergericht, du kannst ja mal dort nachfragen, aber ich glaube, dass es nicht möglich sein wird.