Kann man die Fahrten zum Arzt...bzw. Fahrten zum Psychotherapeuten von der Steuer absetzen?

5 Antworten

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geht...mit 0,30 Cent pro Kilometer...allerdings muss du auf eine sehr hohe Summe an Arztkosten und Co kommen, denn es wird erst berücksichtigt, wenn du mehr als 6% deines Bruttogehalts aufgewendert hast

http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche-belastung

ja das ist mir schon bekannt dass ich einen großen Teil an Arztkosten selbst aufbringen muss....doch angeben kann ich es und das ist mir wichtig....ich werde ja dann sehen was rauskommt....weißt du zufällig ob die Zusage der Krankenkasse ausreicht oder ob mein Arzt/Therapeut da was ausstellen muss??

@Sonnenhorizont

würde einfach mal Angeben -> wenn sie wa sdetailliertes wollen, melden die sich in der Regel schon...habe es bis jetzt aber noch nie gebrauchrt...in der Regel sind das dann ja auch nicht gerade die absoluten Unsummen...

Meinst Du die Entfernungskilometer oder die gefahrenen Kilometer?

@ZauberinDanny

soweit ich weiß gefahrene Kilometer...bin mir aber nicht zu 100% sicher

Schade, dass der Stern so voreilig vergeben wurde, denn Deine Aussage ist zum einen Teil schwammig und zum anderen Teil falsch.

@ZauberinDanny

was genau ist falsch?? Gut, die 6% sind schwankend-aber der Rest ist meinse Wissens nach korrekt bzw. dekt sich mit deinen Angaben

@nadine120785

Deine Aussage mit den 6 % ist gefährlich, da dieser Prozentsatz nur durch Zufall richtig sein kann.

Das Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist falsch. Es handelt sich nämlich um den Gesamtbetrag der Einkünfte!

Das kannst Du aber alles in meiner Antwort nachlesen.

@nadine120785

Deine Aussage mit den 6 % ist gefährlich, da dieser Prozentsatz nur durch Zufall richtig sein kann.

Das Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist falsch. Es handelt sich nämlich um den Gesamtbetrag der Einkünfte!

Das kannst Du aber alles in meiner Antwort nachlesen.

Die Fahrten kannst Du bei den Krankheitskosten unter "Außergewöhnliche Belastungen" angeben - genau so wie Zuzahlungen, Brillen und sonstige "Krankheitskosten".

Ob das steuerlich was bringt, hängt von der "zumutbaren Belastung" (allein und ohne Kinder sind das 6% des Einkommens nach Abzug der Werbungskosten) und der Summe ab, die da so zusammenkommt.

Bei Krankheitskosten unterstellt der Gesetzgeber, dass man einen gewissen Teil dieser Kosten wirtschaftlich selbst tragen kann (zumutbare Belastung).

Diese sog. »zumutbare Belastung« (§ 33 Abs. 3 EStG) ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) sowie von der Zahl der Kinder abhängig. Sie beträgt zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Für alle hiermit im Zusammenhang stehenden Fahrtkosten, können 0,30 € pro gefahrenen Kilometer steuerlich berücksichtigt werden.

Also z.B. Fahrten zum Arzt, zur Apotheke, zu Krankenhäusern, in Kurkliniken, usw.

Wenn ein hoher Betrag geltend gemacht werden soll, empfiehlt es sich, dies anhand von Belegen nachzuweisen, z.B. mittels einer Aufstellung der behandelnden Ärzte über die jeweiligen Termine/Arztbesuche.

LG, Danny

nein, das geht nicht (wird nicht anerkannt)

nun ja ich bin auch nur drauf gekommen weil ich meine letzte Steuererklärung mit einem PC-Programm gemaht habe und dies dort angegeben werden konnte....damals hatte ich jedoch noch keine abzusetzenden Fahrten...dieses Jahr siehts nun etwas anders aus...daher bin ich verwirrt....

@Sonnenhorizont

Natürlich geht das - aber u.U. bringt es nichts.

nein, nicht das ich wüsste.