kann man die Eingezahlte Rente auszahlen lassen wenn man ausgewandert ist?

10 Antworten

Nein, das kann man nicht.

Als Deutscher bist du berechtigt, frw Beiträge zu zahlen, somit können keine Beiträge erstattet werden

Zitat: "Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Beitragserstattung dann möglich ist, wenn aus den eingezahlten Beiträgen keine Leis­tung gezahlt werden kann."

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

@Tamtamy

Nein, das kann man nicht. Jeder dt Staatsangehörige, der nicht wg Beamtentum versicherungsfrei ist, bekommt KEINE Beitragserstattung. Da kannst du deinen Link noch so oft schreiben

@turnmami

Ach ... Und wie kommt es dann, dass es in der Broschüre heißt, Zitat:
"Aus der Versicherungspflicht können Sie ausgeschieden sein, wenn Sie Deutschland verlassen haben. Mit Ihrem neuen Job im neuen Land sind Sie nicht mehr in der ge­setzlichen Rentenversicherung in Deutsch­land versicherungspflichtig."
Also gibt es Ausnahmen!
Welche Fallkonstruktion jetzt auf den Fragesteller zutrifft, weiß ich nicht. Und du auch nicht.
Aber richtig ist, dass ich kein spezielles sozialrechtliches Wissen habe über die Einzelheiten. Du nach meinem Eindruck allerdings auch nicht.

@Tamtamy

Auf diesen Fragesteller trifft das ganz sicher NICHT zu, da er bereits einen Rentenanspruch erworben hat. Der ist auch nicht mehr rückgängig zu machen.

@DerHans

Danke! Das ist auch meine Einschätzung.

@Tamtamy

Oh je, du hast echt überhaupt keine Ahnung. Du kannst nicht mal Broschüren lesen. War nicht deine Antwort überall, eine BE geht dann, wenn er keine Leistungen bezogen hat??

Die Beitragserstattung geht nur nicht, weil er Deutscher ist. Mit einer anderen Staatsangehörigkeit kann man u.U auch mit mehr als 60 Monaten Beitragszahlung eine Beitragserstattung bekommen. Das kommt dann darauf an, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht und was darin geregelt ist. Es gibt aber einige Länder, die immer eine BE zulassen

@turnmami

Schläft es sich mit Hochmut besser?

@Tamtamy

nein. Mit Wissen schläft es sich besser. Ich wollte nur klarstellen, dass du eben NICHT recht hast, mit deinem Link, den du unter jeden Kommentar hinterlassen hast

Nur zur Klarstellung:

Du bist ein Deutscher (also kein ausländischer Staatsbürger mit dessen Regierung Deutschland einen separaten Vertrag geschlossen hat - gibt es oder gab es mit der Türkei).

Dann ...

Eingezahlte Rentenbeiträge (der eigene Anteil also nicht der Anteil den der Arbeitgeber eingezahlt hat) können erstattet werden wenn man im Rentenalter ist (also normalerweise so ab 67) und wenn noch weniger als 60 Beitragsmonate eingezahlt wurden.

Warum?

Solange man nicht im Rentenalter ist könnte man jederzeit noch irgendwo in der EU arbeiten und für die 60 Beitragsmonate zählen auch Zeiten in Italien, Frankreich usw.

Sobald man die 60 Beitragsmonate gezahlt hat hat man (für den Fall der Fälle) Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente z.B. bei Krankheit oder Unfall.

Wenn man im Rentenalter ist kann man keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr bekommen hier bekommt man (wenn man in Deutschland und der EU zusammen mehr als 60 Beitragsmonate bezahlt hat) eine Altersrente. Bei nur Zahlungen in die deutsche Rentenkasse halt nur aus Deutschland und bei Zahlungen in auch andere EU Kassen halt aus Deutschland und den anderen Ländern.

Im Extrem hat man 1 Jahr in Deutschland, 1 Jahr in Italien, 1 Jahr in der Slowakei, 1 Jahr in England und 1 Jahr in Spanien gearbeitet. Dann bekommt man 5 Renten (aus D,I,SK,GB und ES - aber es sind immer nur Minirenten, ein Jahr in D als Durchschnittsverdiener wären heute eine monatliche Rente von etwa 30 Euro, aus der Slowakei so etwa 10 Euro).

Hat man die 60 Beitragsmonate nicht zusammen weil man z.B. nach 1 Jahr Deutschland den Rest in den USA sein Geld verdient hat kann man mit 67 einen Antrag auf Erstattung der eigenen Beiträge stellen - die des Arbeitgebers bleiben im Topf und die anderen Rentner freuen sich.

Hallo Murat235,

Sie schreiben:

kann man die Eingezalte Rente auszahlen lassen wenn man seit längerem im Ausland lebt als Deutscher Staatsbürger?

Antwort:

Mit absoluter Sicherheit haben Sie keine Rente einbezahlt, sondern allenfalls Beiträge auf Ihr DRV-Rentenkonto!

Der Schritt, eingezahlte Beiträge rückzahlen zu lassen, sollte aber gründlichst (gründlichst!!!!!!!) überlegt werden, denn dann ist nicht nur das Geld weg, sondern ggf. auch die angesammelten Versicherungs-/Beitragszeiten!

Hier ins Detail zu gehen, würde an dieser Stelle allerdings zu weit führen!

Unter folgendem Link der DRV finden Sie Antworten auf Ihre Frage:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Auszug:

Was wird aus meinen Beiträgen, wenn ich keine Rente bekomme?

Jeder Euro zählt:

Je mehr Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, desto mehr wächst im Prinzip auch Ihre spätere Rente.

Allerdings gibt es eine Hürde:

Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Konto fünf Jahre Beiträge sammeln, bevor Sie eine Gegenleistung erwarten können.

Diese Wartezeit erfüllt nicht jeder.

Wenn Sie sie nicht erfüllen, ist Ihr Geld trotzdem nicht verloren.

Dann können Sie sich Ihre Beiträge erstatten lassen.

Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen auch dann die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen, wenn sie die Wartezeit erfüllen.

In welchen Fällen eine Beitragserstattung möglich ist, erfahren Sie in dieser Broschüre!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Bitte lesen Sie also in dieser Broschüre weiter und lassen Sie sich ggf. gründlich beraten, bevor Sie da einen irreparablen Fehler machen!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er hat ja die Staatsangehörigkeit und kann sich NICHT auszahlen lassen, weil es bereits ein Anspruch gibt

Unter gewissen Umständen können Arbeitnehmerbeiträge ausgezahlt werden.

Beispiel : man arbeitet seit 5 Jahren im Ausland und zahlt seit dem auch keine Beiträge mehr vorher hat man ca .7 Jahre in Deutschland gearbeitet .

@Murat235

Wenn mehr als 60 Beitragsmonate in Deutschland vorliegen kann i.d.R. nicht mehr abgefunden werden.

Bist du ausländischer Staatsbürger?

@kevin1905

nein, ich besitze die Deutsche Staatsbürgerschaft

@Murat235

Dann gilt was ich schrieb. Du hast die 60 Beitragsmonate voll, also kannst du nicht abfinden lassen. Dir ist ein Rentenanspruch entstanden.

@Murat235

Dann besteht bereits in Deutschland ein Rentenanspruch, der ja auch bei Erreichen des Regelalters realisiert werden kann. Die Rente wird ja auf der ganzen Welt ausgezahlt.

@Murat235

da du dann mehr als 5 Jahre eingezahlt hast, kannst du dir nichts auszahlen lassen, du bekommst aber mit Eintritt des gesetzlichen Rentenalters eine kleine Rente aus Deutschland.