Kann man den Namen im Fahrzeugbrief ändern ohne Schein?

5 Antworten

Nur durch Eintragung des Halters in die ZB Teil II (ehemals FZ-Brief) wird man weder Besitzer noch Eigentümer des Fahrzeuges.

Nein das geht nicht; für eine Ummeldung ist wenn nicht selbst Vollmacht Fashrzeugsch i und II    nebst Perso Erforderlich, Bei Umschreibung auch Versicherungsbestätigung

>>Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Ich glaube nämlich das nur der Brief reicht um das zu ändern, er hat aber den Kaufvertrag und sie hat ja keinen

Zur Namensänderung braucht man beides !