Kann man den Gutachter der Rentenversicherung ablehnen.

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Habe Dir auf Deinen anderen Beitrag schon geantwortet aber hier nochmal in Kürze.

Wenn Du bereits bei den vorgegebenen Gutachter der RV warst, kannst Du quasi eine Zweitmeinung eines unabhängigen Gutachter einholen und das Gutachten natürlich anfechten. (kostet nix)

Besonders wichtig ist es sich auf den Termin vorzubereiten, lies mal was ich in Deinen letzten Beitrag geschrieben habe.

Gruß Iso

Ja, das kann man. Selbst wenn man mit dem Gutachter noch nicht zu tun hatte. Ich habe das auch durchgesetzt.

Ich habe zum Schluss das letzte Gutachten abgelehnt, weil im Laufe der Zeit schon mehrere Gutachten erfolgt sind und nicht ersichtlich ist was ein weiteres Gutachten ergänzend bewirken kann / soll.

Ebenso habe ich Gutachter abgelehnt, die wer weis was für Ansprüche gestellt haben. Zum Beispiel war einer dabei, der ein psychologisches Gutachten machen sollte. Der wollte meine sämtlichen Arbeitgeber und viele andere Sachen wissen.

Mit der Begründung das dies für meinen psychologischen Zustand vollkommen unerheblich ist, habe ich das abgelehnt und Recht bekommen.

Nur dann, wenn du mit dem Gutachter bereits eine Vorgeschichte hattest. Ansonsten muesstest du fuer ein Gegengutachten bezahlen, das dann aber nicht unbedingt anerkannt wird.