Kann man dem gegnerischen Anwalt eine Mail schreiben??

2 Antworten

Ich würde den gegnerischen Anwalt nicht kontaktieren.

Dein Ex-AG ist sein Mandant und bezahlt ihn für die Tätigkeiten, die er bei ihm in Auftrag gibt. Warum soll der Anwalt sich dann jetzt an den AG wenden um ihn auf Deine noch ausstehende Gehaltszahlung aufmerksam zu machen?

Der Anwalt wird dann tätig werden, wenn Du Klage einreichst und der Ex-AG ihn beauftragt, die Sache zu bearbeiten/regeln.

Schreib einfach eine Mahnung mit Fristsetzung und Zahlungsaufforderung und schreib dazu dass Du Dein Geld, wie schon das vom Dezember wieder beim Arbeitsgericht einklagen wirst, wenn zum gesetzten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.

Entweder der AG ist dann so "schlau" und bezahlt gleich oder er ist unverbesserlich, lässt es wieder auf eine Klage ankommen, macht dann vor dem Gütetermin durch Zahlung einen "Rückzieher" und muss seinen Anwalt wieder für nichts bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hat der ex Arbeitgeber denn keine Kosten? Immerhin hat er den Anwalt bereits engagiert, da fallen doch irgendwelche Kosten an? Zb erstberatung?

@kittyka1

Der Ex-AG hat selbstverständlich Kosten, die beziehen sich auf das abgeschlossene, bzw. nicht eröffnete Verfahren. Neue Kosten hat er, wenn er den Anwalt für ein neues Verfahren beauftragt.

Warum sollte der Ex-AG den Anwalt bezahlen, wenn der sich die Arbeit macht, und ihn darauf hinweist, dass er Dir das Januargehalt noch zahlen muss? Es ist nicht Aufgabe des Anwalts zu überwachen und aufmerksam zu machen ob und wann ein AG Zahlungen tätigt.

Wenn der AG jetz Dein Januargehalt überweist, muss er den Anwalt doch nicht bezahlen, er hat ihn ja nicht damit beauftragt, ihn zu kontaktieren.

Hier hättest doch Du den Anwalt kontaktiert damit dieser dem Ex-AG sagt, dass Dir noch Geld zusteht. Die Rechnung würde ja so an Dich gehen.

Wenn du keinen Anwalt hast der das für dich macht dann kannst du den Anwalt anschreiben

Reagiert der darauf und ist das mit Kosten verbunden?

@kittyka1

Ob er reagiert keine Ahnung aber das tun schon die meisten Anwälte. Kosten dürfte der Anwalt nur deinen ex AG was da er ihn vertritt und nicht dich aber was wurde bei Gericht gesagt als dein ex AG nicht auftauchte? Ist die Verhandlung verschoben oder hast du recht bekommen.....?

@Yvonne0809

Das Verfahren wurde ja eingestellt,denn die Gehaltsdifferenz wurde ja plötzlich doch beglichen. Also habe ich Recht bekommen. Eigentlich wollte ich noch Januar Lohn diskutieren, aber wenn die Gegenseite nicht nicht kam....es wird vermutlich einen neuen Termin geben...der aber nicht sein müsste, deswegen will ich den Anwalt anschreiben.

@kittyka1

Ah ok. Hab das so verstanden das der Termin halt extra für den Januarlohn war. Dann mal den Anwalt anschreiben/anrufen oder kannst natürlich auch deinen alten AG anrufen, bleibt dir offen mit wem du reden möchtest