Kann man das Visum zur Arbeitssuche zum Studentenvisum wescheln?

3 Antworten

Hallo Joko,

wir Studenten haben einige Jahre Erfahrung durch die Beschaffung von Studentenvisa für Nicht-EU-Bürger. Wir wissen, dass es sehr schwer ist richtige und vollständige Informationen zu erhalten.

Ja es geht, du kannst wieder ein weiteres Studentenvisum für jedes EU-Land und auch für Deutschland bekommen. Jeder Nicht-EU-Bürger kann das Studentenvisum für ein EU-Land erhalten, das ist unabhängig vom Alter des Studenten und unabhängig wie viel Studien-/Berufsabschlüsse bereits abgeschlossen wurden und unabhängig von vorherigen Studentenvisa !!!

Das Studentenvisum muss im Heimatland des Nicht-EU-Bürgers beantragt werden in der Botschaft/Konsulat des jeweiligen EU-Landes. Die Voraussetzungen für das Studentenvisum für Nicht-EU-Bürger sind in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich. Die zu erfüllenden Voraussetzung für das Studentenvisum für Deutschland sind schwieriger und teuerer als in anderen EU-Ländern, weil in Deutschland müssen vor Visumerteilung folgendes Nachweise vorgelegt werden - Sicherheitsleistung 7.908 €/Jahr zu hinterlegen bei einer Bank/Sparkasse in Deutschland - bestandene Sprachprüfung C1, (Ausnahme: der komplette Studiengang wird 100% in anderer Sprache angeboten z.Bsp. Englisch, Russisch,...) - Einladung Uni/Fachhochschule oder Zulassung nach bestandener Aufnahmeprüfung - Krankenversicherung - teils bereits bezahlte Studiengebühren - ....

Für die Nicht-EU-Bürger sind die Voraussetzungen in anderen EU-Ländern einfacher und schneller erfüllbar: a) in Polen: - keine C1-Sprachprüfung notwendig (!! Änderung ab 2014 oder 2015) - keine Sicherheitshinterlegung bei einer Bank, keine Verpflichtungserklärung von anderen Personen - kein Nachweis zum monatlichen Einkommen/Stipendium/Unterhalt des Studenten und kein Gehalt der Eltern - keine Altergrenze nach oben - kostenloser polnischer Sprachkurs ohne Prüfung in Uni neben dem laufenden Studium - Unterricht in Englisch, Deutsch, Polnisch, Russisch, teils mit Dolmetscher in Uni - Kosten: ~800 €/Semester Studiengebühren an Uni, ~100 €/Monat Miete im Studentenwohnheim (2-Bettzimmer) neben Uni, ~100 €/Monat Lebensmittel - bezahlte Studentenjobs in Polen neben dem Studium wie Studenten mit polnischer Staatsbürgerschaft - bezahlte Studentenjobs in anderen EU-Ländern unter engeren Bedingungen möglich - nach Abschluss des Studium 12 Monate Zeit in der EU eine Arbeit als Angestellter/Beamter zu finden - ab ~ 3 Jahren nach Studiumsabschluss ist mit Nachweis eines laufenden EU-Arbeitsvertrages oder eines weiteren Berufsausbildungsvertrages der Antrag auf polnische Staatsbürgerschaft möglich

b) in Österreich: - B1, B2 oder C1-Sprachprüfung notwendig - keine Sicherheitshinterlegung bei einer Bank, keine Verpflichtungserklärung- - Nachweis ausreichendes Kontoguthaben im Heimatland - Nachweis des Einkommen oder Gehalt des Eltern oder des Studenten (Stipendium, Unterhalt) - keine Altergrenze nach oben - kostenloser österreichischer/deutscher Sprachkurs mit Prüfung in Uni neben dem laufenden Studium - Unterricht in Deutsch, Österreichisch, Englisch, ohne Dolmetscher - Kosten: ~1.000 €/Semester Studiengebühren an Uni, ~200-300 €/Monat Miete in Studentenwohngemeinschaft (Studentenwohnheime ausgelastet/überfüllt), ~150 €/Monat Lebensmittel - bezahlte Studentenjobs neben dem Studium bis 10 Stunden/Woche möglich (ab 3. oder 4. Semester bis 20 Stunden/Woche), Arbeitgebermitteilungspflicht an das AMS (Arbeitsamt), teil genehmigungspflichtig - bezahlte Studentenjobs in anderen EU-Ländern unter engeren Bedingungen möglich - nach Abschluss des Studium 12 Monate Zeit in der EU eine Arbeit als Angestellter/Beamter zu finden - ab ~ 5-6 Jahren nach Studiumsabschluss ist mit Nachweis eines laufenden EU-Arbeitsvertrages oder eines weiteren Berufsausbildungsvertrages der Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft möglich

c) in Deutschland: - .......

d) in Spanien: - ....

e) in Frankreich: - .... Die meisten allgemeinen Antworten sind kostenfrei, im Vordergrund steht der Gedanke der Hilfe. Für konkrete Prüfung der Dokumente und zu erfüllende Voraussetzung entstehen geringe Kosten. Ihre weiteren Fragen zu Studentenvisa und Schengenvisa (=bis 3 Monate für Besuch, Touristik, Sprachkurs etc.) senden Sie per Mail an die Studenten-/Visa-Helfer: visahelper@gmx-topmail.de

Mit freundlichen Grüßen/Regards Schneider a) Studium in Polen, Georgien, Türkei:
Studentin Natia, (Sprachen Georgisch, Russisch, Deutsch Türkisch) aa) Studium in Polen, Ukraine, Russland, Georgien Seniorkonsultant Frau Natasch (Sprachen: Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Englisch) b) Studium in Österreich, Russland, Türkei: Studentin Nastya (Sprachen Englisch, Russisch, Deutsch, Türkisch) c) Studium in Spanien+Inseln: Seniorkonsultant Frau Teko (Sprachen Englisch, Spanisch, Russisch, Georgisch) d) Studium in Deutschland: Seniorkonsultant Herr Schneider (Sprachen Deutsch, Englisch, schriftliches Russisch) e) Studium in Frankreich: in Vorbereitung

Wenn du an einer deutschen Uni eingeschrieben bist, dann bekommst du im Normalfall ein Visum für die Zeit in der du studierst. Danach bekommt man immer mindestens 1 Jahr ein gültiges Arbeitsvisum. 1.5 Jahre höre ich jetzt zum ersten Mal, aber vielleicht hat Japan da ein Sonderabkommen.

Danke.Aber jetzt möchte ich wieder studieren und erneut Studentenvisum bekommen. Geht das ?

Also ich glaube nicht, dass der Wechsel des Aufenthaltszwecks so einfach geht .... aber entscheidend ist was die Ausländerbehörde dazu meint ....

wovon willst Du denn bei dem zweiten Studium leben? Das wied die Ausländerbehörde sicher auch wissen wollen ...

danke...Finanzierung ist kein Problem..nur das Visum,,,,,