Kann man das Löschen eines Bildes verlangen? (Interessensfrage)

6 Antworten

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Das Kunst-Urheberrechts-Gesetz schreibt über "§ 22 Bildnisse" Dritter:

§ 37 (1) Die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder vorgeführten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vervielfältigung oder Vorführung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, unterliegen der Vernichtung. Das gleiche gilt ...

Bitte weiterlesen und auch die §§ 38, 42, 43, 44 und 50 beachten!

Im geschilderten Fall trifft dies alles nicht zu. Wenn aber eine Veröffentlichung droht, kann man dies versuchen zu unterbinden durch

  • eine Abmahnung mit dem Verlangen einer Unterlassungs-Erklärung,
  • einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung,
  • eine Unterlassungsklage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das hängt davon ab, wo und unter welchen Umständen das Bild gemacht wurde, was genau darauf zu sehen ist usw.

Ein Anspruch auf Löschung besteht nur bei einem schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder bei einer begründeten Missbrauchsgefahr.

Warum hast du nicht gleich etwas gesagt als du gemerkt hast das Bilder von dir gemacht werden? Wenn du nur einer von vielen bist dürfen Bilder von dir gemacht werden. Sie zu veröffentlichen ist eine andere Sache. Es kommt auf den Einzelfall an.

Es ist ganz einfach...wenn du auf dem Foto eindeutig zu erkennen bist und der Fotograf das Foto ohne deine schriftliche Zustimmung veröffentlicht......kannst du ihn im Prinzip verklagen.Netterweise bittest du ihn aber...vorher..das FOtos unverzüglich zu entfernen..sollte er dem nicht nachkommen...hast du alles REcht der Welt !

ich habe mal gehört, dass wenn man auf einem foto zu sehen ist automatisch auch rechte daran erhält. daher denke ich kann eine löschung, oder zumindest das unkenntlich machen deiner person, verlangt werden

"habe mal gehört" hat nichts mit "Wissen" zu tun. Das wird in siesem Fall sehr deutlich!

Nur weil man auf einem Foto zu sehen ist, heisst das noch nicht, dass man dann auch "automatisch" irgendwelche Rechte daran besitzt. Ganz im Gegenteil, alle Rechte am Bild hat in aller erster Linie mal der Urheber, also der Fotograf. Lediglich eine Veröffentlichunh unterliegt bestimmten Regeln, ob man ein Bild veröffentlichen darf hängt von mehreren Faktoren ab. Aber auch wenn jemand ein Bild nicht veröffentlichen darf, so darf er es dennoch besitzen!