Kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder widerrufen?
Hallo, ich habe eine Ehescheidung hinter mir. Dummer weise habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben. Ich habe mit meine Ex-Frau 2 gemeinsame Kinder (Anna, 5 Jahre & Luca, 8 Jahre). Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen ältesten Sohn (Luca, 8 Jahre). Meine neue Lebensgefährtin und ich sind uns einig, wir wollen unbedingt, dass Luca bei uns wohnt. Bei seiner Mutter muss er sich das Zimmer mit seiner kleinen Schwester teilen, meine Ex- Frau wohnt mit den Kindern in einen sozial schwachen Umfeld. Sie macht auch keine Anzeichen von dort wegzuziehen. Ihr jetziger "Freund" (wenn man das so nennen darf) ist mal da und dann wieder einige Zeit nicht. Ein richtiges Hin - und Her. Darunter leidet besonders mein Sohn Luca. Meine Ex- Frau sieht in Luca mich wieder. So behandelt sie ihn auch. Ständig bekommt er Ärger, er erzählt uns von regelmäßigen Streit mit ihr. Luca ist psychisch angeschlagen (liegt sicherlich auch an unserer Trennung - 2 Jahre her). Außerdem hat meine Ex-Frau eine Krankheit Namens: Multiple Sklerose (kurz: MS), diese Krankheit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es ist eine Nervenkrankheit, bei der es üblich ist, dass normale Körperfunktionen einfach aussetzen, d.h. Aussetzen des Sehvermögens, Aussetzen der körperlichen Beweglichkeit (sprich, sie wacht auf und kann nicht mehr laufen...), all diese und weitere Funtionen können von jetzt auf gleich einfach aussetzen. Würde er bei uns wohnen, hätte er ein eigenes Zimmer, er würde mit uns in einen Einfamilienhaus mit Garten wohnen. Die Schule wäre auch nicht so weit weg und unser soziales Umfeld ist bedeutend besser als das jetzige. Meine Lebensgefährtin gibt Luca die Liebe die er braucht. Der Umgang mit ihn, ist ein ganz anderer als der seiner Mutter (einfach liebevoller). Allerdings habe ich nun dadurch, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben habe einen großen Nachteil... desweiteren habe ich Schulden (die damals mit meiner Ex-Frau entstanden sind) und wir wohnen zur Zeit 500km von meiner Ex-Frau und meinen Kindern entfernt....
Also nochmal kurz gefasst: 1. Frage- Ist es möglich dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht zu widerrufen? 2. Frage- Habe ich trotz meinen oben genannten Nachteilen eine Chance?
Bitte helft mir .... :-(
6 Antworten
Dummer weise habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben.
Wo hast du da was geschrieben und warum? Bei einer einfachen Scheidung bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht und eine zusätzliche Vereinbarung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht notwendig. Habt ihr um das Sorgerecht gestritten?
Ja, aber was genau hast du unterschrieben? Das Aufenthaltbestimmungsrecht kann dir doch kein Anwalt entziehen. Oder hast du bei der Scheidung unterschrieben, dass du mit der Übertragung des AR auf deine Ex einverstanden bist?
Ich habe unterschrieben, dass ich mit der Übertragung des AR auf meine Ex einverstanden bin... :-(
Dann ist das besiegelte Sache und du kannst es nicht widerrufen. Du kannst ja auch deine Scheidung nicht widerrufen.
Sprich mit deiner Ex.
Streit allein ist kein Grund. Und die Krankheit auch nicht - zumal doch auch deine Tochter damit leben muss, nicht nur dein Sohn.
Mit ihr lässt sich leider nicht reden. Bei einem normalen Gespräch dreht sie grundlos völlig durch! Die Scheidung ist noch nicht lange her. Bevor wir uns beim Gericht zur Scheidung gesehen haben, hat sie mich förmlich unter Druck gesetzt. Sie sagte ständig zu mir wenn ich das AR nicht unterschreibe muss ich z. B. zu jeden Elternabend extra "anreisen" und anwesend sein, muss ihr jeden noch so unwichtigen Elternbrief unterschreiben, muss vor jeder ärztlichen (auch bei kleineren Behandlungen) mein Einverständnis geben... - Unsere Scheidung war am 17. 01.2013 d. h. ich könnte mit diesen aufgezählten Gründen noch nachträglich (steht in den Scheidungspapieren) eine Beschwerde einreichen. Dazu habe ich laut Scheidungsunterlagen 2 Monate Zeit. Ist das eine sinnvolle Option? Was meinst du?
Da hast du dir einen fetten Bären aufbinden lassen - hast du denn deinen Anwalt nicht dazu befragt?
Mein Anwalt war auch ihrer... das ist ja das Problem.
Junge, Junge, Junge.
Dann such dir schleunigst einen eigenen.
Frage- Ist es möglich dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht zu widerrufen? Nein, das ist nicht möglich. Aber es ist möglich, das ABR neu zu beantragen.
Frage- Habe ich trotz meinen oben genannten Nachteilen eine Chance? Dagegen sprechen:
- Das Kind wird aus seinem sozialen Umfeld gerissen
- Das Kind wird von seinem Geschwister getrennt
- Wenn schon die Sorge wegen der MS, dann betrifft das beide Kinder
Aufgrund dieser Begebenheiten, denke ich dass einem entsprechenden Antrag nicht stattgegeben wird.
Wie oft ist das Kind bei Dir?
Wer ist weggezogen, du oder Deine Ex.
Wie liebevoll Deine Neue ist, ist völlig uninteressant.
Und was soll heißen "Du hast unterschrieben, dass die Mutter das ABR bekommt". Das ist ja eigentlich die Entscheidung eines Richters.
Was sagt denn das Kind dazu? Und was sagt das andere Kind dazu?
Also erstens mal ist MS kein Grund, warum die Kinder von der Mutter weg müßten. Ich kenne einige Frauen, die MS haben, und alle haben Kinder. Und sicherlich gibt es Schübe in der Krankheit, die das Befinden auf einmal verschlechtern, aber es gibt schließlich Medikamente, die es dann auch wieder verbessern. Und sicher ist keiner von jetzt auf sofort gelähmt, das ist ein langer Prozess.
Ich finde es auch sehr komisch, dass du nur um deinen Sohn kämpfen willst, und nicht um deine Tochter. - Was glaubst du, was mit dem Mädchen geschehen würde, würdest du ihren Bruder von ihr wegnehmen? Für so ein kleines Kind ist das ein Trauma. Geschwister soll man nicht trennen, die brauchen sich jetzt, um sich gegenseitig Halt zu geben.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass du deiner Ex-Frau eins auswischen willst. Überlege dir gut, was du da tust. Denn du tust nicht nur deiner Frau von Herzen weh, sondern deine Kinder müssen das ihr ganzes Leben lang verarbeiten. Streit unter den Eltern, und das Hin- und Hergezerre von den Kindern, macht die Kleinen psychisch kaputt. Ich spreche aus Erfahrung, ich war selber ein Scheidungskind. - Das sitzt heute noch tief in mir, und ich bin mittlerweile 48 ! Auch ich wurde von meinem Bruder getrennt, und wir empfinden das heute noch als riesengroßen Fehler, was damals mit uns gemacht wurde. Es fehlt uns ein Teil einer gemeinsamen Kindheit, und wir mußten als Kinder immer gegen die Eltern zusammenhalten. Immer hieß es, man dürfe bestimmte Dinge nicht das andere Elternteil wissen lassen, oder das eine Elternteil zog über das andere her. - Wie sollte ein Kind sowas verarbeiten? Ein Kind ist das Kind von Vater und Mutter, und sofern es mit beiden einmal zusammengelebt hat, sind beide Eltern gleich wichtig.
Was du da vor hast, ist, deine Kinder auseinander zu treiben, sie seelisch zu verletzen.
Überlege sehr genau, was du da tust, und beharre nicht nur auf irgendwelche Rechte.
Du willst deinen Sohn zu dir nehmen, weil seine Mutter krank ist. Deine Tochter scheint dir allerdings am A___h vorbeizugehen,damit siehst du vor Gericht gar nicht gut aus. Wenn bei der Mutter Mißstände wären, ginge es ja beiden Kindern nicht gut. Auserdem werden Geschwister nur getrennt, wenn es nicht anders geht!
Deine Tochter scheint dir allerdings am A___h vorbeizugehen
Genau mein Denken! DH!
Nein wir haben nicht darum gestritten. Wir haben beide noch das Sorgerecht. Ich habe ihr vor einiger Zeit gesagt, dass ich Luca zu uns holen werde. Sie hat es gleich ihren Anwalt gesagt und wahrscheinlich hat er diese ganze Sache um das Aufenthaltsbestimmungsrecht angekurbelt /vorangetrieben. Dann kam es zur Scheidung und ich wurde aufgefordert es zu unterschreiben....