Kann man das als Drohung zur Anzeige bringen?

6 Antworten

Nö, das hat meiner Meinung nach zu wenig Substanz.

Hier mal was zur Information:
1. Wann macht man sich wegen Bedrohung strafbar?

Der Gesetzeswortlaut von § 241 StGB ist wie folgt:

    Wer einen Menschen mit der Begehung eines
gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens
bedroht, wird mit  Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen
einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn
oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

2. Was ist ein Verbrechen?

Der Begriff des Verbrechens ist im Gesetz definiert. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr
bedroht sind.

3. Was sind Voraussetzungen der Strafbarkeit?

Entscheidend ist, ob die ausgesprochene Drohung objektiv den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt und ob sie subjektiv von diesem Willen getragen wird.
Unwichtig ist, ob der Bedrohte tatsächlich glaubt, dass der Täter die
Drohung ernst meint. Ob letztendlich eine Verurteilung erfolgt, hängt
von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere sind die beteiligten
Personen und die Umstände zu werten.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-tatbestand-der-bedrohung-stgb_024219.html

Ich fürchte, das bringt nicht viel. Strafen bei reiner Drohung sind nicht so hoch und Polizeischutz wirste nicht bekommen, dafür ist das zu harmlos.
Du kannst damit zeigen, dass Du Dir nicht alles gefallen lässt  - ob das die gewünschte Wirkung hat oder die Leute noch wütender auf Dich werden lässt, musst Du selber einschätzen.

philippster1999 
Fragesteller
 17.02.2017, 16:05

´zumindest werde ich mich hüten bei einer schlägerei mitzumachen, da es zu nix führt und meien zukunft nur versauen könnte... mal schauen was passiert

Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne ist nicht gegeben.

Ich finde das ist Pipifax... deswegen kann man doch niemanden anzeigen  ;-)