Kann man Besuchern des Mieters Hausverbot für das Grundstück erteilen?

10 Antworten

Aus wichtigem Grund können Sei das Verbot aussprechen.

Wird das vom Einliegerwohnungsmieter nicht beachtet, steht es Ihen frei, diesem die Kündigung auszusprechen:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Endlich eine passende Antwort!

Wenn er eine Nutzung des Bereichs per Mietvertrag zugesprochen bekommen hat, kannst du nur ein Hausverbot aussprechen, wenn es einen konkreten Grund gibt, also z.B. der Besucher ruiniert den Garten durch sein Verhalten.

Nein, kannst du auch nicht. Das einzige was man machen kann den Mieter abmahnen.

@FetishQueen

Für was denn? Dann müßte erst einmal ein Grund vorliegen.

@maja0403

Wenn der Garten z.B. verwüstet wird.

Wenn der Mieter die Berechtigung hat, den Garten zu nutzen, dann kann er wen auch immer er will in den Garten mitnehmen.

Was steht denn dazu im Mietvertrag?

Da steht nichts von drin.

@SaBr1983

Dann kannst du das Betreten untersagen.

Ich nehme mal an, die Gartennutzung steht nicht eigens im Mietvertrag und wurde immer so geduldet. Die Duldung könnt Ihr widerrufen.

Erklärt doch dem Mieter, dass es Euch gar nicht recht ist, wenn er Gäste mit in den Garten nimmt und dass das so eigentlich nicht vorgesehen war. Zeigt er sich im Gespräch uneinsichtig, dann erklärt ihm, dass Ihr dann lieber wieder allein imHaus wohnen wollt und er mit der Kündigung rechnen muss. Und wenn er meint, das geht nicht, dann sagt ihm nur, dass das Mietrecht eigens für diesen Fall ein besonderes Kündigungsrecht vorgesehen hat und dass er ab Kündigung aber immer noch ein halbes Jahr Zeit hätte, sich was neues zu suchen.

Das kann man relativ ruhig ansprechen und ich nehme an, das wird seine Einsicht doch ein wenig befördern.

Du kannst nur für die Bereiche ein Hausverbot erteilen, die du nicht vermietet hast.

Wenn der Besuch sich extrem daneben benimmt, kannst du den Mieter abmahnen, nur mehr noch zivilisierte Leute auf das Grundstück zu lassen, mehr nicht.