Kann man beim Standesamt online, auch fremde Urkunden beantragen?

4 Antworten

Beantragen kann man alles, die Frage ist nur, ob man das Gewünschte auch tatsächlich erhält. Im Falle von standesamtlichen Urkunden muss ein berechtigtes Interesse bestehen, d. h. man muss glaubhaft machen, dass man zu dem Personenkreis gehört, der berechtigt ist, die beantragte Urkunde zu erhalten. Ist das nicht der Fall, gibt es die Urkunde nicht. Diese Einschränkung gilt aber nur, wenn die betreffenden Einträge nach dem Personenstandsgesetz noch fortgeführt werden. Nicht mehr in der Obhut des Standesamts sind Geburtseinträge älter als 110 Jahre, Heiratseinträge älter als 80 Jahre und Sterbeeinträge älter als 30 Jahre.

Es kommt drauf an um welche Urkunde es geht (z.B. Geburtsurkunde ist jederzeit u. wie oft man mal online beantragen)

Warum sagst du, das es geht ? Wenn die anderen behaupten dass es doch nicht geht.

Nein auf keine Fall!

Wird das überprüft, oder wie läuft das ab

Nein, ganz gewiß nicht