Kann man bei Schulden "beim Staat" in Privatinsolvenz gehen?
Angenommen, ich habe Schulden aus Bußgeldern und einer Geldstrafe, kann diese aber nicht bezahlen - ist dann eine Privatinsolvenz möglich, oder geht das nur bei Schulden, die bei Dritten entstanden sind, z. B. Versandhäusern?
4 Antworten
Zunächst handelt es sich um Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung, Diese werden nicht von der Restschuldbefreiung erfaßt.
Bußgelder mußt Du bezahlen, daran führt kein Weg vorbei. Das kann letztlich sogar zu einer Beugehaft führen.
Geldstrafen werden nach Tagessätzen verhängt. Kannst Du sie, auch in Raten, nicht bezahlen, hast Du die Möglichkeit sie in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, rechne mit 6 Stunden pro Tagessatz. Wenn auch das nicht klappt mußt Du die Tage absitzen
Das sind keine Schulden, sondern Strafen. Zahlst du nicht, droht dir Beugehaft).
Ich bin kein Jurist.
Wiki meint jedenfalls, Haft als Anordnug in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sei ein "Beugemittel".
Und um die anderen hier zu ergänzen. Schulden gegenüber "dem Staat", die nicht aus entsprechenden Bußgeldern und Strafen resultieren, sind ebenso von der Restschuldbefreiung umfasst, wie andere Schulden auch.
Der Staat muss eine Privatinsolvenz genauso respektieren.
Wenn du beispielsweise Schulden bei einer Stadtbücherei hast (die ja oft von der Stadt betrieben wird), dann gehen die mit in die Insolvenz. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Nein, das geht nicht. Siehe §302 InsO
Nur der Ordnung halber:
Umwandlung von Geldbussen ist keine Beugehaft. Beugehaft dient dazu jemanden zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu veranlassen aber derart kann keine Zahlung erzwungen werden.