Kann man bei der Zeitarbeit nach einer Nebentätigkeit fragen?

4 Antworten

Wenn Du, wie ich vermute, neben dem Vollzeitjob einen Minijob ausüben willst, geht das nicht über die Zeitarbeitsfirma, bei der Du beschäftigt bist.

Die ZAF ist Dein Arbeitgeber, egal in welchem Betrieb zu eingesetzt wirst. Deshalb ist ein Nebenjob über die ZAF nicht möglich (gleicher Arbeitgeber).

Wenn Du einen Minijob ausüben willst, such Dir selbst etwas. Du musst allerdings die Arbeitszeiten bei der ZAF beachten (Schichtarbeit?), der Vollzeitjob geht vor.

Außerdem müssen die Arbeitszeitgesetze (Höchstarbeitszeit/Tag, Ruhezeiten.....) beachtet und die ZAF über den Minijob informiert werden.

Kaum Vorstellbar, Zeitarbeit ist das eine, Nebenjob das andere.

Ein Vollzeitshop ist im Regelfall mit 8 Stunden am Tag ausgelastet, arbeitest du weniger als 8 Std. könnte deine Firma die fehlenden Std. anhängen.

Eine Unterstützung von Seiten deines Arbeitgebers einen Nebenshop für dich zu finden, könnte für dich negativ ausfallen, da viele Chefs es nicht gern sehen, wenn sein Mitarbeiter noch nebenbei arbeitet.

Wenn du also einen Nebenshop im Auge hast ist dir klar, das du angemeldet werden musst, außerdem sollte der Arbeitgeber über deine Nebenarbeit im Bilde sein. Jo

Sicher ist das möglich, allerdings nicht, wenn Du bei der Firma schon einen Vollzeitvertrag hast. Da müsstest du zu einer anderen ZA-Firma. Es sei denn, Du möchtest Deinen Vertrag von Vollzeit auf Minijob ändern. 2 Arbeitsverträge geht nicht im gleichen Betrieb.

Warum denn nicht ? Frägen muttdu !

Sicher haben die auch Anfragen für Stundentätigkeiten am Abend !

= Gepflegter Abräumer bei größeren Festessen ! = Wagenwäscher für Firmenautos , nach 19.00h