Kann man bei der Staatsanwaltschaft Fragen ob ein Ermittlungsverfahren gegen einen läuft?

4 Antworten

also es muss keine Anzeige vorliegen, ein "Tip" reicht aus um evtl. Ermittlungen einzuleiten; aber der Tip muss natürlich konkret sein; Erkundigung ist kein Problem und es kann nichts passieren; ich gehe aber davon aus, dass Du aus Datenschutzgründen nur mit einem Anruf keinen Erfolg haben wirst (wg. der identitätsfeststellung)

Auf die letzte Frage:
Es gibt Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden und solche, die so schwerwiegend sind, dass der Staatsanwalt sie von sich aus verfolgt.

Du kannst ganz einfach mit Deinem Personalausweis zur nächsten Polizeidienststelle gehen. Die geben Dir dann Auskunft. Denn die Polizei ist als ausführende Behörde der StA. Sollten gegen Dich natürlich Ermittlungen als Drogenbaron laufen, werden sie es Dir nicht sagen. :-) Ansonsten hast Du ein Auskunftsrecht.

Wecke die schlafenden Hunde nicht. Wenn nichts gekommen ist, war es wohl eine leere Drohung. Wenn es eine Bagatelle war, nimmt die Staatsanwaltschaft die Anezige gar nicht an odr verwirft sie. Dont worry, be happy.

Staatsanwaltschaft und Polizei werden normalerweise als erstes Dich anhören, wenn etwas gegen Dich vorliegt. Insofern: keep cool.