Kann man Bafög-Schulden bei Hartz4-Beantragung von den Rücklagen abziehen?

2 Antworten

Das Geld, das über dder Grenze der zulässigen Rücklagen liegt, muss zunächst verbraucht werden, bevor ALG2 ausgezahlt werden kann.

Schulden können nicht gegen gerechnet werden beim Vermögen. Nicht beim ALG II, höchstens bei Unterhalts-Pflichten usw.

Schulden muss man ruhig stellen, sobald man ALG II haben möchte. Beim Bafög ist das ganz einfach: Man stellt einen Stundungsantrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln, und der wird genehmigt, so lange man ALG II erhält.

Man kann aber auch erst seine Schulden begleichen (Bafög und andere) und dann ALG II beantragen. Das hat nur einen Haken: Wenn man seine Schulden begleicht in der Absicht, ALG II zu erhalten danach, dann muss man das ALG II wieder zurückzahlen:

SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten (1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Wer aber etwa einen Job in Aussicht hat und darob seine Schulden tilgt, dann aber den Job gar nicht kriegt, dem kann schwerer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworden haben - als etwa dir.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Zudem gibt es dann noch eine Absenkung des ALG II um je rund 120,- für die ersten drei Monate laut SGB § 31 ff.