Kann man aus der Arbeit rausfliegen wenn man zu oft krank ist

9 Antworten

Was ist "zu oft"?

Bei personenbedingten Kündigungen wegen Krankheit setzt das Gesetz hohe Hürden. Mit dieser Begründung kann nicht so schnell gekündigt werden.

Normalerweise betrachtet man die Fehlzeiten über einen längeren Zeitraum. Wenn Du z.B. drei Jahre hintereinander länger als 6 Wochen im Jahr krank warst oder Du langzeitkrank bist gibt es die sog. Drei-Stufen-Prüfung:

1. Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose

2. Darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

3. Interessensabwägung. Hier wird dann geprüft ob die langen Fehlzeiten vom AG noch hinzunehmen sind oder ob es für ihn unzumutbar ist den AN noch länger zu beschäftigen.

Wenn diese drei Faktoren passen, wird der AG personenbedingt (krankheitsbedingt) kündigen können.

Seit einigen Jahren prüfen die Arbeitsrichter allerdings auch ob der Betrieb ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) vorgenommen hat. Das verlangt der Gesetzgeber nach § 84 Abs. 2 SGB (Sozialgesetzbuch) IX. Das BEM soll dem AN angeboten werden wenn er innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig war.

Soviel zum Gesetz. Ob der AG aber nicht einen anderen Grund für eine Kündigung findet sei dahingestellt. Manche AN sind hier sehr kreativ.

Sorry, Korrektur:

"Manche AN sind hier sehr kreativ" soll selbstverständlich "Manche AG sind sehr kreativ" heißen.

Was meinst du mit "zu oft"? Wenn dir dein AG wegen der Krankheit kündigen will, ist das schwierig, denn der Gesetzgeber gibt dafür hohe Hürden vor.

Grundsätzlich muss aber eine ordentliche Kündigung nicht begründet werden, wenn es nicht ausdrücklich (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) vereinbart worden ist.

Man kann auch dann gekündigt werden. Das ist ein Irrglaube, dass man während einer AU nicht gekündigt werden darf/kann. LG

Wenn es zu extrem vielen Krankheitstagen kommt, dann ist unter Umständen auch eine Kündigung möglich.

Offiziell wird es schwierig. Aber aus "betriebsbedingten Gründen" kann das dann durchaus passieren