Kann man auf diese Weise ein Fahrtenbuch loswerden?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

immer sehr belustigend diese "was wäre wenn" und "mal angenommen, dass" Fragen.

Sorry, aber genau das wäre schon Grund genug für mich, dieses "Geschäft" mit dir nicht zu machen.

Alles hinter vorgehaltener Hand und nur nicht zu viel Preis geben und vor allem nichts zugeben.

Zurück du deiner Vision: JA, das könnte klappen.

Willst du aber wirklich ein Leben lang so "rumeiern"? Es kann durchaus sein, dass die Zeit in der du kein Fahrzeug besitzt für das Fahrtenbuch ausgesetzt und dann wieder aufgenommen wird. Da bin ich mir aber nicht sicher.

Auch tut mir heute schon der leid, der diesen Kuhhandel mit dir eingeht.

Wenn du dich damals schon mit allen Mitteln gewehrt und nicht zu deinem Vergehen gestanden hast, wofür dir das Fahrtenbuch auferlegt wurde, warum soll das dann in Zukunft anders sein?

Für alle von dir begangenen Verkehrsvergehen ist er dann erst einmal der Depp.

Schon mal was von Ehre, Verantwortungsbewusstsein und Erwachsenwerden gehört?

Fehler begeht jeder einmal - und wer Eier in der Hose hat steht dazu und lernt daraus.

Das soll weder eine Belehrung sein, noch will ich den Moralapostel spielen - aber denk einfach mal ernsthaft über meine Worte nach.

Normalerweise schreibe ich bei einem geplanten Vorhaben immer "Viele Grüße und viel Erfolg" - hier und heute aus Überzeugung leider mal anders ...

Viele Grüße und keinen Erfolg

Michael

Gute Antwort, aber das "JA, das könnte klappen" hätte mir gereicht!

Ist ja am Ende doch eine Belehrung und ein (leider erfolgloser) Versuch geworden mir ins Gewissen zu reden. :)

Einen schönen Abend noch!

@SirWankallday

Ja, du willst absolut keine Verantwortung übernehmen für dein Tun!
Und als ein Fehlverhalten siehst du es auch nicht.

Nur weil nichts passiert ist, legitimiert das noch lange nicht dein Verhalten.

LG

@SirWankallday

Ist ja am Ende doch eine Belehrung und ein (leider erfolgloser) Versuch geworden mir ins Gewissen zu reden. :)

Na, da bin ich mir gar nicht so sicher - also darüber, ob das ein erfolgloser Versuch war.

Du hast zumindest auch die kritischen Antworten und Kommentare gelesen und dich mit ihnen beschäftigt und auseinandergesetzt.

In deinen Kommentaren darauf hast du deinen Standpunkt verteidigt, dich dabei aber vollkommen korrekt verhalten und ausgedrückt. Auch wenn zwischendurch ein wenig Sarkasmus deutlich zu spüren ist.

Den Ton zu wahren und den anderen mit Respekt gegenüberzutreten - das passiert hier nicht oft, wenn man jemanden offen und ehrlich die Meinung sagt.

Und dann dazu auch noch in ganzen und verständlich geschriebenen Sätzen. Von daher - Hut ab!

Ich spüre es - in dir schlummert positives Potential - es muss nur geweckt werden ;-)

Und das schreibe ich sicher nicht, weil du mir das Sternchen gegeben hast.

Dafür vielen Dank, obwohl meine Antwort eine sehr kritische ist.

Viele Grüße und in Zukunft bitte nicht zu viele Dummheiten machen

Michael

Doch das hab ich schon verstanden.

Konkret, du willst mit einem Auto fahren das nicht dir gehört (rechtlich)

In der Praxis bist du aber als Person mit deinem Führerschein und Personalausweis mit allen Autos die du lenkst "Fahrtenbuchpflichtig"

ob das Auto auf dich Zugelassen ist oder nicht. Stell dir doch einmal eine einfache Verkehrskontrolle vor. Die Polizei steckt deinen Führerschein und da erscheint Herr xy Fahrtenbuchpflichtig.

Ich hatte auch mal 41 auf einer gut ausgebauten Bundesstraße 1 mon. Abgeben. Nun hatten die beim Kreis sich um 2 Tage vertippt.  Der Führerschein war früh genug wieder da,ich durfte ja wieder Fahren ,nur einmal durch den Ort. War 15 Jahre vorher nicht und bis jetzt auch nicht wieder.Die hatten es damals schon im Computer. Das hat sich am nächsten morgen aufgeklärt.

Ich kann sie ja verstehen, sie wollen Autofahren aber das Scheiss Fahrtenbuch.>
Ich weis keine Lösung. Vielleicht ein umgebauter Wegstreckenzähler aus einem Mietwagen oder Taxi-Uhr.?

Wenn sie noch etwas anderes meinen erklären sie bitte. Ich bin auch nicht mit 2 liken Händen geboren. (Das war nicht bös gemeint>)

Wenn ich das so richtig verstanden habe ich habe auch noch meinen Sohn zu Hause der sich sehr gut mit Autos auskennt.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914   Vielleicht wohnen wir ja gar  nicht soweit von Entfernt. ? 26219

In deiner anderen Antwort hast du doch noch ganz richtig auf § 31a StVZO verwiesen - hast du diesen auch gelesen?

Das Fahrtenbuch wird für ein oder mehrere Fahrzeuge des Halters aber nicht für den Halter (persönlich) angeordnet.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html

Macht auch anders überhaupt keinen Sinn.

Das Fahrtenbuch wird ja gerade deswegen angeordnet, weil für ein Vergehen eben keine spezielle Person zur Rechenschaft gezogen werden konnte.

Das Fahrtenbuch bezieht sich immer auf das Fahrzeug oder die Fahrzeuge für die es angeordnet wurde, egal wer damit fährt. Es bezieht sich aber nie auf eine einzelne Person.

Gruß Michael

@19Michael69

Es ist richtig Ich persönlich sehe den §31.a auch so wie du , aber alle Gerichtsurteile die ich gefunden habe ,haben die Richter sich auf den Halter als Person eingeschossen. ob er nun ein Auto hat oder nicht Beim Einfügen muss was falsch gelaufen sein. Habe gestern abend noch mit einer Ex-Richterin gesprochen das nach einfügen dieses § die Weisung von Oben, gekommen ist den Halter für die Auflagezeit zu Verpflichten. Diese Weisung wird nie erwähnt. Es werden immer nur die Urteile ohne AZgenannt , selbst aus Hamm für seine Verkehrsverfahren sehr bekannt ist, hat sich auf sich auf den Halter für die Gesamte Zeit festgelegt.
Die Richterin a.D. sagte etwa  das die Richter alle mitmachen muss dir doch zu denken geben. Man hätte doch 2014 bei einer anderen Änderung dies auch einfach ändern können. Nun heist es im Sch

Juristendeutsch, nach herrschender Rechtsprechung wird es so verkündet.Das Fahrtenbuch ich forsch weiter. Genauso wie bei Feislers Mord§. Da hat sich auch eine herrschende Rechtsprechung, und bei der Scheidung mit dem Trennungszeitraum?

Schönen Gruß

Bley 1914

Dein Plan würde grundsätzlich funktionieren.

Hat 2 kleine Schwachpunkte.

1. Dein Kumpel gilt als Halter und muss zukünftig für Haltervergehen herhalten, was schon eine gute Freundschaft voraussetzt und ihm die Möglichkeit gibt das Motorrad zu behalten.

2. Wenn die Behörden hier etwas komisch vor kommt, könnten sie theoretisch die Fahrtenbuchauflage unbegrenzt verlängern.

Danke für deine schnelle Antwort! 

1. Das ist mir bewusst! Natürlich würde ich das nicht mit einem flüchtigen Bekannten machen :D

2. Also dass ich auf unbegrenzte Zeit ein Fahrtenbuch führen muss, falls ich ein Fahrzeug persönlich besitzen sollte? Wie könnte denn der Behörde etwas komisch vorkommen? Wenn ich mal mit einem "fremden" Motorrad kontrolliert werde geht das ja nicht gleich an die Führerscheinstelle oder? 

nicht vergessen bei solchen plänen: Wenn Du eine FAhrtenbuchauflage bekommst, gilt die für alle auf Dich zugelassenen FAhrzeuge, also nicht nur für das Freizeitmotorrad.

Ist das nicht Kennzeichen bezogen?

Ich hab sonst aber keine Fahrzeuge ;)

Wer muss ein Fahrtenbuch führen?

Das Fahrtenbuch für den Pkw oder das Motorrad muss also der Halter des Fahrzeuges führen. Möchte er die Fahrtenbuchauflage umgehen und das Fahrzeug nach der Anordnung vom Fahrtenbuch einem anderen Halter übergeben, muss er dennoch Sorge tragen, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.

Paragraph 31a der StVZO sagt präzise: „für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge“, was bedeutet, dass der Halterwechsel nicht vor der Fahrtenbuchauflage schützt.

Muss der Halter für zwei Jahre ein Fahrtenbuch schreiben und meldet sein derzeitiges Kfz ab, aber in einem halben Jahr ein neues an, muss er die restliche Zeit dennoch ein Fahrtenbuch führen. Denn dieses wird nicht für ein bestimmtes Fahrzeug angeordnet, sondern ist vielmehr Personenabhängig.

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann zwar auf ein bestimmtes oder mehrere bestimmte Fahrzeuge angeordnet werden, sollte sich der Halter aber inzwischen ein neuen Fahrzeug angeschafft haben, sind weitere Fahrtenbücher zu führen, die dann auch dieses Fahrzeug umfassen.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/

Hast du denn meine theoretisch geplante Vorgehensweise überhaupt richtig gründlich durchgelesen? Ich glaube nicht, du hast zwar gut aus derStVZO zitiert aber das betrifft ja meinen Plan so nicht, deshalb frage ich ja.

Ich weiß, dass das Fahrtenbuch an mich als Person gebunden sein wird, deshalb werde ich ja offiziell gar kein KFZ mehr besitzen sondern nur noch die Monatskarte des öffentlichen Nahverkehrs.

Das Motorrad soll in meinem rein fiktiven Plan auf eine Person zugelassen werden mit der ich weder verwandt noch verschwägert bin, und dieser nette Mensch lässt mich halt hin und wieder damit fahren. 

@SirWankallday

Gesamte Frage durchlesen? Nein, das macht er nicht.

Bestenfalls überfliegt er eine Frage oder liest nur oben die Frage selbst, dann weiß er schon welche abgespeicherte Antwort er aus der Schublade holt und bollert diese als Antwort rein.

Ob das passt oder nicht - ach, das ist doch egal!

Auf die wirkliche Frage eingehen - nein, das muss man nicht!

Gruß Michael