Kann man auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist, widerspruch gegen das Arbeitlosengeld 1 einlegen?
Ich habe nach 6 Monaten festgestellt, das mein Arbeitslosengeld auf Basis einer falschen Steurklasse berechnet wurde. Ich war und bin in der Steuerklasse 3, jedoch wurde auf basis Steurklasse 4 mein Anspruch berechnet. Mein erster Einspruch wurde bereits, mit der Begründung der abgelaufenen Widerspruchsfrist abgelehnt.
Hat eine Aufrechterhaltung des Widerspruchs noch Chancen?
8 Antworten
Versuch es nochmal, das kann nicht schaden. Drohe vielleicht mal mit deinem Rechtsanwalt, das steigert die chance enorm^^
Meiner Meinung nach müsste es gehen, da der erste Bescheid bereits inhaltlich falsch war und somit keine Gültigkeit haben dürfte... Aber frag besser nochmal Anwalt
Du musst dann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,Musterschreiben findest du im Internet und du solltest diesen entweder persönlich abgeben und dir das schriftlich bestätigen lassen oder aber,das würde ich machen,per Einschreiben mit Rückschein versenden !
Wenn die Berechnung nachweislich falsch ist, kannst du dagegen trotzdem noch vorgehen.
Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen, wegen der verstrichenen Frist. Du kannst den Antrag aber neu stellen.
Widerspruch geht nicht mehr. Aber Du kannst einen Überprüfungsantarg nach § 44, SGB X, stellen - dann muss 1 Jahr rückwirkend neu berechnet werden.