Kann man Anzeige erstatten wenn jemand Dinge über Facebook verkauft?

11 Antworten

Ich vermute, dass man diese Person nur anzeigen kann, wenn sie wirklich regelmäßig Dinge verkauft, die sie z.B. auch selbst herstellt. Aber wenn nur einmalig etwas angeboten wird, ist es eher so, als wenn man sein Fahrrad vor die Tür stellt und ein "zu verkaufen" Schild dran hängt. Wieso überhaupt willst du die Person anzeigen?

Anzeigen kannst Du jeden - aber warum? Es ist keine Straftat, selbstgemachte Dinge zu verkaufen. Also wird sich niemand für Deine Anzeige interessieren.

Neid muss man sich verdienen, Mitleid bekommt man geschenkt.

Demnach gehört Dir mein Mitleid?

  1. Wenn jemand etwas on - oder offline verkauft ist das keine Straftat, ausser er verkauft Fälschungen oder was auch immer.

  2. Die Person sollte natürlich über eine entsprechende Gewerbe-Erlaubnis verfügen. Ist diese nicht vorhanden, dann kannst Du natürlich petzen gehen.

  3. Frage ich mich welchen Vorteil es Dir bringt wenn Du diese Person denunzierst?

Bei Dir geht das Neue Jahr schon richitg gewöhnungsbedürftig los...

Wenn derjenige in seiner Steuererklärung seine 'Nebentätigkeit' anmeldet, kann in eigentlich nichts passieren, Ob er jetzt für diese Nebentätigkeit einen Gewerbeschein braucht weiß ich nicht.

Erstens: Wie willst du das nachweisen?

Zweitens: Dinge zu verkaufen ist keine Straftat.

Drittens: Man darf das über FB machen, solange es nicht mit Gewinnspielen in Verbindung steht.

Viertens: Wenn es dir so wichtig ist: Man darf im Jahr 2000€ nebenher ohne Probleme verdienen

zu 1.) Darum kümmern sich die ermittelden Behörden.

zu 2.) Und da bist du dir ganz sicher?

zu 3.) In den USA mag das so sein aber sicherlich interessiert den deutschen Gesetzgeber nicht, was in den Facebook-AGB wem erlaubt wird.

zu 4.) Dann nenne doch mal einen Link der deine abenteuerliche These beweist!