Kann man anwaltlich gegen ein Hausverbot vorgehen wenn es unbegründet ist?

18 Antworten

Ein Hausverbot kann jeder dazu berechtigte über jeden umbauten Raum oder jedes befriedete Besitzum aussprechen, ohne dafür eine Begründung nennen zu müssen.

Der Türsteher für die Disco, der Wirt bezüglich einer Kneipe, der Marktleiter eines Warenhauses oder der Behördenleiter bezüglich einer Behörde auch gar - sowie auch Du bezüglich Deiner Wohnung gleichermaßen.

Es ist nicht notwendig, eine Begründung zu nennen oder überhaupt eine zu haben.

Was notwendig ist, dass der Erteiler eines Hausverbotes auch dazu berechtigt ist.

Das ist nicht immer einwandfrei zu erkennen, da der Berechtigte auch Vertreter ernennen darf.

So z.B. der Marktleiter den Warenhausdetektiven, den Angestellten komplett gar, alles kein Problem, der Discobetreiber dem Türsteher und der Wirt einer Bedienung, etc. - dann sind auch diese Personen berechtigt, Hausverbote zu erteilen.

Es kommt hin und wieder vor, dass das dann doch strittig ist, wenn z.B. der Vermieter einer Wohnung dem Freund seiner Mieterin Hausverbot erteilen will. In einem soclhen Fall ist der Vermieter nicht berechtigt, dies zu tun.

Die rechtliche Folge ist jedoch nicht, dass man dagegen vorgehen müsste, das Hausverbot ist dann ganz einfach nicht gültig.

Bei einem Einkausmarkt jedoch kannst getrost davon ausgehen, wer auch immer von den Leuten da drin Dich rauswirft, selbst wenn er nicht explizit dazu berechtigt war, im Streitfall war der das dann einfach....

Also keine Chance.

Nein - in der Regel nicht. Hausverbot ist Hausverbot und es liegt allein im Ermessen des Hausherren, ob er es ausspricht. Er muß es überhaupt nicht begründen. Es ist sein Haus, er entscheidet, wer rein darf und wer nicht. Fertig.

Es gibt gewisse Ausnahmen, beispielsweise wenn an der Disko-Tür der Farbige abgewiesen wird und die ganze Sache von Anfang an nach Rassismus stinkt. Da könnte man einen Anwalt einschalten. Allerdings kommt man dann am selben Abend immer noch nicht in die Disko - aber eine spätere Entschuldigung wird man bekommen können.

Entschuldigung

Entschädigung ebenso.

Der, der Hausrecht hat, bestimmt, wer in sein Haus darf und wer nicht. Begründen muss er das nicht. ER darf allerdings nicht gesamte Gruppen ausschließen (z. B. Darf ein Wirt nicht sagen, dass in seine Kneipe keine Japaner dürfen).

Ja, dass kann man.

Ein Einkaufscenter ist für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Daher ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen ohne sachlichen Grund nicht so ohne weiteres möglich, weil es in unzulässiger Weise in dein Persönlichkeitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz eingreift.

Ein Hausverbot muss in der Regel nicht begründet werden. Derjenige, der das Hausrecht hat, entscheidet wer das Haus betreten darf oder auch nicht.