Kann man als Werkstudent Ende des Jahres Sozialversicherung-Abzüge zurückbekommen ?

5 Antworten

Bei einer Werkstudententätigkeit >450€ werden Beiträge zur Rentenversicherung und ggfs. auch Lohnsteuer abgezogen u. abgeführt.

Krankenkasse zahlst du (und auch andere) selber.

Mit den Sozialversicherungsabgaben (hier RV) erwirbt man auch Ansprüche und diese werden im Normalfall nicht erstattet.  Aber, wenn jemand weniger als 60 Monate Beiträge in die RV gezahlt hat und Ausländer ist, kann der sich die Arbeitnehmerbeiträge bei Verlassen von D erstatten lassen .

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Wenn du Lohnsteuer gezahlt hast, könntest du eine Einkommensteuererklärung machen, ggfs. zuviel gezahlte Lohnsteuer würde erstattet. Evtl. hast du auch Kosten die steuermindernd sind.

Nope.

Für die Sozialabgaben gibt es eine Gegenleistung (Versicherungsschutz), daher nicht erstattbar.

Nur Steuerabzüge können erstattet werden, wenn diese höher waren als die geschuldete Einkommensteuer.

Die Frage ist, welche Staatsangehörigkeit du hast. Bist du EU-Bürger, ist eine Erstattung der Rentenbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Du müsstest später, wenn du das Alter für eine Rentenleistung erhalten hast, prüfen lassen, ob du ggf. mit deinen Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern Anspruch auf deutsche Rente hast. Besteht kein Anspruch, können dir erst dann die Beiträge ausgezahlt werden.

Bist du nicht-EU-Bürger, hast weniger als 5Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und ziehst dauerhaft ins nicht-Eu-Ausland, können dir die Beiträge auf Antrag ggf. erstattet werden. 

Es könnten abweichende Regelungen gelten, wenn dein Heimatland mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Die Sozialabgaben werden die NICHT vom Finazamt bezahlt, also NICHT zurückerstattet. Wie kommt ihr immer auf so eine Idee, dass das Finazamt für euch irgend was bezahlt oder Beiträge zurückerstattet.

Was du zurückerstattet bekommst: evtl. zuviel gezahlte Steuern.

Nur wenn du unter 450€ im Monat verdient hast. Sonst nicht. Aber, ich gehe davon aus, dass du mehr verdient hast.