Kann man als Rentner bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Handwerkerkosten geltend machen / angeben. Bzw. werden diese vom Finanzamt akzeptiert?
2 Antworten
Die Handwerkerrechnungen solltest du mit einreichen. € 1.200 werden dir vom Einkommen / Rente abgezogen, sodass sich dein EK um diese 1200 verringert. Wenn du angenommen einen Steuersatz von 30% hast sind das immerhin € 360. Das gilt bei einer Zusammenveranlagung mit deiner Ehepartnerin.
MowoVax
27.08.2015, 19:48
Fragesteller
Hallo lohne,
Meine Frage war vielleicht falsch formuliert.
Ich wollte fragen,
bekomme ich vom Finanzamt die Handwerkerrechnungen
so angerechnet, sodass ich eventuell noch einen gewissen Betrag
ausgezahlt bekomme?
Ja, du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen (u. a. Handwerkerkosten) bis zu 600 EUR jährlich angeben. Diese mindern aber nur das zu versteuernde Einkommen, zurück bekommst du das Geld nicht.