Kann man als Freiberufler die MwSt für die Autoreparatur eines überwiegend geschäftlich genutzten Fahrzeugs bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen?

3 Antworten

Wenn es ein Geschäftsfahrzeug ist, dann ja. Also wenn Du auch die anderen Kosten über Betrieb abrechnest (nicht nur die Reparatur) udn die private Nutzung nach Fahrtenbuch, oder 1 % Regelung abwickelst, dann geht es. So müsste es sein, wenn der Wagen überwiegend, also mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird.

Wenn Du die betrieblichen Fahrten mit 30 Cent pro Kilometer abrechnest, kannst Du die Reparatur nicht gesondert abziehen.

Ja, kannst du. Du musst jedoch genau zwischen geschäftl. und privater Nutzung trennen. Das wird dann prozentual auf geteilt.

Klingt als wäre dein Auto notwendiges BV und damit wären auch die anfallenden Kosten wie Rep /Tanken grundsätzlich mit Vorsteuerabzug.

Ein privatnateil wirst du ja auf der anderen Seite als "Einnahmen" teils mit und ohne USt haben ?