Kann man als aushilfe sofort kündigen?

6 Antworten

Du kannst zwar SOFORT kündigen, aber am Tag NACHDEM du die schriftliche Kündigung abgegeben hast, beginnt die Kündigungsfrist.

Du hättest es doch auch nicht gerne, wenn der Chef dich einfach raus wirft, weil ein anderes Mädchen für weniger Stundenlohn arbeitet.


Hallo,

Da du keinen Arbeitsvertrag hast und ihr vermutlich auch nicht über eine
Probezeit gesprochen habt,geh einmal von der gesetzlichen
Kündigungsfrist nach § 622 BGB aus, Danach kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.Somit muss deine schriftliche Kündigung diese Woche noch beim Kündigungsempfänger eingehen(spätestens aber bis Dienstag), wenn du zum 15.10. kündigen willst.

http://www.helpster.de/kuendigungsfristen-ohne-arbeitsvertrag-als-arbeitnehmer-kuendigen-sie-so-korrekt_88574

Der Arbeitgeber muß auch Zeit haben, jemand anders zu finden, so sehe ich das...Es sei denn, du schlägst eine(n) Nachfolger(in) vor, der sofort einspringen kann/darf!!!

Emmy

Somit muss deine schriftliche Kündigung diese Woche noch beim Kündigungsempfänger eingehen(spätestens aber bis Dienstag), wenn du zum 15.10. kündigen willst.

Zum 15.10. ist bei einer 4-wöchigen Frist keine Kündigung mehr möglich!!

Das geht nur noch zum 31.10..

Wenn Du einen festen Vertrag hast, schau da mal rein. Meist 3 wochen zum 15ten oder zum Monatsende.

Oder Du redest mal mit dem Chef, da lässt sich bestimmt was regeln

Meist 3 wochen zum 15ten oder zum Monatsende.

In Deutschland sind es nach dem BGB § 622 Abs. 1 allerdings 4 Wochen, wenn es keine vertraglich anderen Fristen gibt.

@Familiengerd

Stimmt war mir nicht ganz sicher mit 3 oder 4

Kündigen kannst Du immer, aber Du mußt die vertraglich vereinbarten Fristen einhalten.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?