Kann man 2 Jobs gleichzeitig unter folgenden Bedingungen haben?

2 Antworten

Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Arbeitnehmer. Eine selbständige Tätigkeit kann man ausüben so lange man will.

Und natürlich sind niedergelassene Ärzte KEINE Angestellten

Sicher kannst Du als Selbstständiger auch noch einen versicherungspflichtigen Beruf ausüben.

Und die Steuerhöhe richtet sich nach Deinem Jahreseinkommen, da ist das schnuppe, wieviel Du jeweils mit Deiner Selbstständigkeit und als Arbeitnehmer verdient hast.